Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/001377
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Freianlagen
Architektenleistungen Objektplanung Freianlagen einschl. Ober- und Unterbau der Fußgängerbereiche sowie Besondere Leistungen der städtebaulichen Integration und Projektsteuerung.
96450 Coburg
Architektenleistungen Objektplanung Freianlagen einschl. Objektplanung Verkehrsanlagen (Ober- und Unterbau der Fußgängerbereiche) sowie Besondere Leistungen der städtebaulichen Integration und Projektsteuerung Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2 HOAI,
— Stufe 2: LPH 3 HOAI,
— Stufe 3: LPH 4-7 HOAI,
— Stufe 4: LPH 8-9 HOAI.
Optionale Flächen:
— Optionsfläche 0: Globe + Erschließung Pakethalle (Honorarzone IV Freianlagen),
— Optionsfläche 1: Schlachthofstraße (Honorarzone III Freianlagen),
— Optionsfläche 2: Umfeld Zollgebäude (Honorarzone III Freianlagen),
— Optionsfläche 3: Ehem. SÜC Brücke (Honorarzone III Freianlagen),
— Optionsfläche 4: Grünfuge Zoll (Honorarzone III Freianlagen),
— Optionsfläche 5: Grünfuge Fa. Späth (Honorarzone III Freianlagen),
— Optionsfläche 6: Zentraler Platz (Honorarzone IV Freianlagen),
— Optionsfläche 7: Umfeld Gbh 24 (Honorarzone IV Freianlagen),
— Optionsfläche 8: Itzradweg (Honorarzone III Freianlagen),
—— anrechenbare Kosten insgesamt ca. Freianlagen: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
—— Verkehrsanlagen: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Ziel dieses Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ist es, die Freianlagen der im beigefügten Lageplan „Flächengrößen VgV Verfahren“ vom 14.11.2019 M1:2500, farbig dargestellten Optionsflächen 0 bis 8 überplanen zu lassen. Grundlage dafür sind der Rahmenplan/Strukturkonzept vom 16.10.2019 und der gebilligte Bebauungsplanentwurf, Stand 17.6.2020, für das ehemalige Güterbahnhof- und Schlachthofareal. Zusätzlich zur Erarbeitung der Objektplanung für Freianlagen, wird es Aufgabe des Freianlagenplaners sein, Leistungen der Planerkoordination, Integration von Fachplanungen, Projektsteuerung, zeichnerische Einbindung und Qualitätssicherung in enger Abstimmung mit dem Gremium des AG wahrzunehmen. Gesucht wird daher ein geeignetes Landschaftsarchitektur-/Stadtplanungsbüro oder entsprechende Bürogemeinschaft oder ein für die ausgeschriebene Leistung besonders qualifiziertes Landschaftsarchitekturbüro. Die Stadt Coburg führt zeitgleich zu diesem VgV-Verfahren ein weiteres Verfahren durch, mit dem geeignete Fachingenieure für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke incl. Tragwerksplanung ausgewählt werden. Des weiteren wird auch die Lichtplanung für das Quartier als eigenes Leistungsbild erstellt. Planungsbeginn ist für Anfang Januar 2021 vorgesehen. Dabei ist für die Optionsflächen 0-8 in einer ersten Vertragsstufe (Leistungsphase 1 und 2) bis April 2021 ein Gesamtkonzept, bestehend aus den Leistungsbildern Freianlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke incl. Tragwerksplanung für 2 Geh- und Radwegbrücken über die Itz, sowie Beleuchtungsplanung als Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung zu erstellen. Dieses wird Grundlage für die weiteren politischen und haushaltsrelevanten Entscheidungen sein. Für die Optionsflächen 0, 6 und 7 ist unmittelbar anschließend an den politischen Beschluss zur Entscheidung über den Vorentwurf, voraussichtlich im April 2021, die Fortführung der Planungen vorgesehen. Die Umsetzung und Fertigstellung der Baumaßnahmen hat für die Optionsflächen 0 und 7 weitestgehend bis November 2022, für die Optionsfläche 6 bis Frühjahr 2023 zu erfolgen. Der zeitliche und finanzielle Rahmen über die Fortführung der Freianlagenplanung und -umsetzung für die Optionsflächen 1-5 und 8 ist zum Zeitpunkt der Angebotseinholung noch nicht abschließend vom Stadtrat der Stadt Coburg entschieden. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des Planungsprozesses der Vorentwurfsplanung hierüber entschieden wird.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 HOAI,
Stufe 2: LPH 3 HOAI,
Stufe 3: LPH 4-7 HOAI,
Stufe 4: LPH 8-9 HOAI.
Optionale Flächen:
— Optionsfläche 0: Globe + Erschließung Pakethalle,
— Optionsfläche 1: Schlachthofstraße,
— Optionsfläche 2: Umfeld Zollgebäude,
— Optionsfläche 3: Ehem. SÜC Brücke,
— Optionsfläche 4: Grünfuge Zoll,
— Optionsfläche 5: Grünfuge Fa. Späth,
— Optionsfläche 6: Zentraler Platz,
— Optionsfläche 7: Umfeld Gbh 24,
— Optionsfläche 8: Itzradweg.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
— Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 23.10.2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Fax: +49 345 / 55581-30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm