Straßen-, Kanal- und Trinkwasserleitungsbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stbawm.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrsching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awa-ammersee.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Straßen-, Kanal- und Trinkwasserleitungsbau
Im Rahmen der Erschließung Neubau Gymnasium und Sanierung der Ortsdurchfahrt Herrsching a. Ammersee werden Bauleistungen für Straßen-, Kanal und Trinkwasserleitungsbau benötigt.
Herrsching
Im Rahmen der Erschließung Neubau Gymnasium und Sanierung der Ortsdurchfahrt Herrsching a. Ammersee werden Bauleistungen für Straßen-, Kanal und Trinkwasserleitungsbau benötigt.
— Ausführungsbeginn: Leistungsbereiche 01 bis einschließlich 05: spätestens am 21.6.2021,
— Leistungsbereich 06: 1.6.2023; spätestens am 3.7.2023,
— Fertigstellung: Leistungsbereiche 01 bis einschließlich 05: spätestens 30.11.2021,
— Leistungsbereich 06: spätestens 31.8.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 a Abs. 3 VOB / A zu machen:
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 10 a Abs. 3 VOB / A-EU wurde ein beschleunigtes Verfahren wegen Dringlichkeit gewählt. So wurde die Angebotsfrist auf 15 Kalendertage verkürzt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus tatsächlichen Umständen. Da kurzfristig entschieden wurde, ein EU-weites verfahren zu wählen, um noch mehr Wettbewerb zu schaffen, durch die Komplexität des Verfahrens mit 4 Projektbeteiligten aber ein enormer Zeitdruck besteht, da die Baumaßnahme Mitte Juni beginnen muss, da sonst auch die Folgemaßnahmen nicht fristgemäß anlaufen können, kann die besondere Dringlichkeit begründet werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz,
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://regierung.oberbyern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]