Freiham WA 7, Bühnenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 804 / 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA 7, Bühnenbeleuchtung
Neubau einer Wohnanlage mit 224 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 148 Stellplätzen, Kulturzentrum., Stadteilbibliothek,
Synergiebereich, Buldungslkal, Gesundheitsberatungszentrum und Familenberatungszentrum.
Feiham WA 7
81739 München
Installation der Bühnenbeleuchtung im Stadtteilkulturzentrum in WA7, mit einer Lichtstellanlage, einem Nebenpultsystem, Signalverteilung und Steuerung, Dimmern und Lastteile, Elektrische Verteilung, Versatzkästen, Funktionsbeleuchtung, Scheinwerfer, inklusive Kabel, Kabeltragsystemen und Zubehör.
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 7.10.2021 und dem 18.11.2021 ist.
Die Leistung/en ist/sind innerhalb von 125 Kalendertagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84524
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FDT8Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).