Montagegrube BTZ-Hof-0019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hwk-oberfranken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Montagegrube BTZ-Hof-0019
Bau einer Montagegrube im Rahmen des Teilneubaus und der Umstrukturierungsmaßnahmen im BTZ Hof der Handwerkskammer für Oberfranken.
Stadt Hof
Fertigteil-Montagegrube in Füllkammerbauweise, als Prüfgrube
Maße:
— Länge: 7,80 m i. L.,
— Breite: 1,02 m i. L.,
— Arbeitsbereich: 1,62 m i. L.,
— Stehhöhe: 1,50 m i. L.,
— Sohlentiefe: 1,80 m.
Belastung der Fertigteil-Montagegrube in Füllkammerbauweise, nach Verkehrslast SLW 60, DIN EN 1991-1-1:2010-12, DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, DIN-Fachbericht 101:2009-03 und DIN 4085 Beiblatt 1:2011-12.
— Achslast: 20 t,
— Flächenlast: 60 t.
Die Fertigteil-Montagegrube in Füllkammerbauweise besteht aus den in der Spezifikation genannten Teilen. Insofern wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Folgende weitere Arbeiten sind Gegenstand des Auftrages, wobei hinsichtlich der Details auf das LV verwiesen wird:
— Grubenentlüftung,
— Beschichtung oberer Grubenrahmen,
— Kran und Transport,
— Halfenschienen VA, Länge 500 mm,
— Druckluftversorgung aus Air-Concept,
— Elektroinstallation,
— Grubenleuchte,
— Aufnahmebehälter,
— Abdeckung für Achsspiel-Tester,
— Bremsenprüfstand-Aufnahmebehälter,
— Aggregateraum,
— Vorbereitung für Ankerplatte (Unterflur),
— Schiebeabdeckung,
— Abdeckung zwischen Bremsenprüfstand überfahrbar,
— Jährliche Prüfung und Wartung.
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.balzer-mm.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
— der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
— der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
— der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.