Generalsanierung Gymnasium Parsberg – Sonnenschutzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2369 - 004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-neumarkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Gymnasium Parsberg – Sonnenschutzarbeiten
Sonnenschutzarbeiten – Raffstoranlagen BA 1 – BA 3.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Erweiterung, Umbau und Generalsanierung Gymnasium Parsberg in 4 Bauabschnitten Gewerk Sonnenschutzarbeiten Raffstoreanlagen Leitmassen:
— Raffstoreanlagen BA 1 ca. 350 m2,
— Raffstoreanlagen BA 2 ca. 735 m2,
— Raffstoreanlagen BA 3 ca. 590 m2.
Bauabschnitt BA 1 Montagebeginn: 2.5.2022
Fertigstellung BA 1 geplant: 3.6.2022
Montagebeginn BA 2 und BA 3: nach Leistungsabruf Fertigstellung Gesamtleistung: 31. KW 2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stein
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.