Kassen-, Kontroll- und Managementsystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/baeder/
Abschnitt II: Gegenstand
Kassen-, Kontroll- und Managementsystem
Die das Stadtwerk Regensburg. Bäder und Arenen GmbH möchte das vernetzte und elektronische Kassen- und Zutrittskontrollsystem des Anlagenverbundes erneuern.
Bei dem hier ausgeschriebenen Kassen-, Kontroll- und Managementsystem handelt es sich um das zentrale Instrument zur Umsetzung des Betriebskonzeptes und der damit einhergehenden betrieblichen Abläufe für die nachfolgend genannten Verbundanlagen.
— Anlage 1 Westbad (Kombibad/Sauna/Sitz der Bäderverwaltung),
— Anlage 2 Wöhrdbad (Freibad),
— Anlage 3 Hallenbad Regensburg (Hallenbad),
— Anlage 4 Donau- Arena (Eishalle).
Die das Stadtwerk Regensburg. Bäder und Arenen GmbH möchte das vernetzte und elektronische Kassen- und Zutrittskontrollsystem des Anlagenverbundes erneuern.
Bei dem hier ausgeschriebenen Kassen-, Kontroll- und Managementsystem handelt es sich um das zentrale Instrument zur Umsetzung des Betriebskonzeptes und der damit einhergehenden betrieblichen Abläufe für die nachfolgend genannten Verbundanlagen.
— Anlage 1 Westbad (Kombibad/Sauna/Sitz der Bäderverwaltung),
— Anlage 2 Wöhrdbad (Freibad),
— Anlage 3 Hallenbad Regensburg (Hallenbad),
— Anlage 4 Donau- Arena (Eishalle).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kassen-, Kontroll- und Managementsystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).