Krankenhaus Agatharied – Neubau Bettenhaus – Objektplanung Gebäude – LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 358 AGA VgV_ARC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hausham
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83734
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenhaus Agatharied – Neubau Bettenhaus – Objektplanung Gebäude – LPH 1-9
Krankenhaus Agatharied – Neubau Bettenhaus – Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 ff HOAI – Leistungsphasen 1-9.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Am Krankenhaus Agatharied ist ein Erweiterungsbau als multifunktional nutzbares Gebäude/Bettenhaus geplant.
Die Errichtung ist mit 2 Vollgeschossen (E + 1) vorgesehen bzw. optional mit Aufstockung um ein weiteres Vollgeschoss.
In einer Etage soll hierbei die geriatrische Rehabilitation untergebracht werden. Die geriatrische Rehabilitation soll 20 Einbett- und 5 Zweibettzimmer beinhalten, wobei die Einbettzimmer über eine vollständige Ausstattung zur bedarfsweisen Nutzung als Zweibettzimmer verfügen sollen. Mit der Planung sind die Strukturkriterien stationärer geriatrischer Rehabilitationseinrichtungen im QS-Reha®-Verfahren umzusetzen (siehe Leistungskatalog in den Vergabeunterlagen). Im Bestand und im medizinischen Portfolio des Krankenhauses bereits vorhanden sind eine Abteilung für Akutgeriatrie und eine interdisziplinäre Station für Alterstraumatologie. Die geriatrische Reha-Klinik soll Teil des Gesundheits-Campus werden. Die vorhandenen Einrichtungen des Krankenhauses zur Verwaltung, medizinischen und technischen Betreuung, etc. werden mitgenutzt.
In der weiter zu beplanenden Etage ist eine Komfortstation vorgesehen.
Das geplante Baufeld liegt im Südwesten der Liegenschaft.
Das neue Gebäude soll modular erweiterbar sein (Aufstockung auf E + 2), daher sind auf der Dachfläche keinerlei Technikräume zu situieren. Im Zuge der Vorplanung wird entschieden, ob die geplante Aufstockung bereits im Rahmen dieses Projekts oder in einer zukünftigen Baumaßnahme erfolgen soll. Da das Gebäude als Erweiterungsbau an den Bestand konzipiert ist, ist in der Planung insbesondere Augenmerk auf die Anbindung und Erschließung des Gebäudes sowie den Bauablauf bei angrenzend laufendem Krankenhausbetrieb zu legen.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils: LPH 1 + 2, LPH 3 + 4, LPH 5-7, LPH 8 + 9) Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: 19.7.2021; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 23/2021 bekannt gegeben. Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
In Stufe 2 des Verfahrens wird die Ausarbeitung von Lösungsansätzen durch die Bieter gefordert – siehe hierzu auch Zuschlagskriterien TOP 4 in den Vergabeunterlagen. Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei u. uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahresdurchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung
Relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter ≥10 = 2 Pkt.; <10 und ≥7 = 1 Pkt.; <7 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Gesamtumsatz: 3-Jahresdurchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto): ≥0,5 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,5 Mio. EUR und ≥0,4 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,4 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterien: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Pesonenschäden mind. 3,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 3,0 Mio. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
— Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre stellv. Projektleitung: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 1),
— Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der
Nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Inhalt: Neubau/Umbau/Sanierung einer vergleichbaren Pflegeeinrichtung (Klin. Allgemeinpflege, Pflegeheim, Altenheim, Reha-Einrichtung oder vergleichbar) oder alternativ Hoteleinrichtung = 1 Pkt. (Gewichtung x 4),
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: KGR 300+400 Kostenfeststellung netto ≥4,0 Mio. EUR = 2 Pkt., <4,0 Mio. EUR und ≥3,0 Mio. EUR = 1 Pkt.; <3,0 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥2 000 m2 = 2 Pkt.; <2 000 m2 und ≥1 500 m2 = 1 Pkt.; <1 500 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Wertungsparameter 2:
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Inhalt: Neubau/Umbau/Sanierung einer vergleichbaren Pflegeeinrichtung (Klin. Allgemeinpflege, Pflegeheim, Altenheim, Reha-Einrichtung oder vergleichbar) oder alternativ Hoteleinrichtung = 1 Pkt. (Gewichtung x 4),
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolument: KGR 300+400 Kostenfeststellung netto ≥3,0 Mio. EUR = 2 Pkt., <3,0 Mio. EUR und ≥2,0 Mio. EUR = 1 Pkt.; <2,0 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥1 500 m2 = 2 Pkt.; <1 500 m2 und ≥1 000 m2 = 1 Pkt.; <1 000 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Mindestanforderungen Referenzen:
— Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 (nach HOAI) zwischen 2015 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags,
— Die Leistungsphasen 2-8 (Objektplanung Gebäude) sind beauftragt nachzuweisen,
— Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach der Landesbauordnung,
— Durchgehende Referenzen zu mind. der Leistungsphasen 2 bis 8 sind nachzuweisen,
— Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung.
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2
BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs.1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs.3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung Ihrer Bewerbung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.