Neubau Klinik Mindelheim inkl. tlw. Umbau/Sanierung im Bestand, Planungsleistungen technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, tlw. 9 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kv-keoa.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Klinik Mindelheim inkl. tlw. Umbau/Sanierung im Bestand, Planungsleistungen technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, tlw. 9 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021
Der gemeinnützige Klinikverbund Allgäu gGmbH plant den Neubau der Klinik Mindelheim am Standort der bestehenden Kreisklinik Mindelheim in mehreren Bauabschnitten. Der Bestand soll teilweise umgebaut/saniert werden, größtenteils aber abgerissen werden.
Im Krankenhausplan des Freistaates sind der Klinik 199 Planbetten zugeordnet. Die Planungsgröße ist mit 175 Betten vorgemerkt.
Die Versorgung der jährlich ca. 7 500 Patienten durch die ca. 420 Mitarbeiter erfolgt in den Hauptabteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie und Radiologie. Belegabteilungen sind vorgesehen für die Gynäkologie und Geburtshilfe, sowie die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Zudem werden auch neurochirurgische Eingriffe und Operationen des MVZ an der Kreisklinik durchgeführt.
Die Größenordnung der Gesamtmaßnahme wird derzeit auf ca. 115 Mio. EUR brutto geschätzt.
Stadt Mindelheim
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, tlw. 9 (ELT) gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
— in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3. Gliederungsebene),
— in LPH 2: Erstellen des technischen Teils des Raumbuches,
— in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,
— in LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches,
— in LPH 3: Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählten Anlagen,
— in LPH 3: Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis,
— in LPH 6: Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation,
— in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
— in LPH 9: Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien,
— in LPH 9: Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs.
Der derzeitige Bestand entspricht insbesondere im Bereich Hygiene und Sicherheit (z. B. Brandschutz, Elektrotechnik), sowie bei den Notfallstrukturen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist aus Platzgründen nicht möglich. Deshalb und wegen der Neuausrichtung der Medizinstrategie durch den Zusammenschluss mehrerer Kliniken in einem Verbund hat sich die Klinikverbund Allgäu gGmbH für einen Neubau entschieden, um die Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten. Das Baufeld für einen kompakten Neubau liegt im Bereich des heutigen Altbaus, der mittelfristig abgerissen werden soll, und im Bereich des Parkplatzes.
Insgesamt sollen der Altbau, sowie die Bestandsgebäude Bestand II und III, abgerissen werden.
Interimsmaßnahmen sollen weitestgehend vermieden werden.
Der Neubau mit ca. 175 Betten (inkl. tlw. Umbau/Sanierung des Bestandsgebäudes I) soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Bisher angedacht ist:
1. BA: Neubau Funktionsstellen, inkl. Notaufnahme und zentraler elektiver Aufnahme, sowie Haupteingang,
2. BA: Neubau Bettenhaus und Verbindungsbau, Umbauarbeiten am Bestand I,
3. BA: Sanierung von Flächen im Bestand I für Krankenpflegeschule und ambulante Strukturen, sowie Neubau Ärztehaus inkl. Kurzzeitpflege und Personalwohnungen.
Bei diesem Projekt werden Förderungen u.a. beim Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantragt.
Eine Zielplanung/funktionale Beschreibung inkl. Überlegungen zu den einzelnen Umsetzungsphasen (Bauabschnitte, Neubauten, Abbruchmaßnahmen) und funktionaler Zusammenhänge liegt vor und wird den Teilnehmern der Angebotsphase ( = 2.Verfahrensstufe) zur Verfügung gestellt werden. Ein Büro war am Vorprojekt tätig (allerdings galten dort andere Grundvoraussetzungen) und gilt ggf. als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das ggf. vorbefasste Büro bewerben und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Angebotsphase zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitlicher Ablauf: Die Angebotsfrist wird verkürzt sein auf voraussichtlich 15 Kalendertage. Teilnehmer am Verfahren erklären sich mit Abgabe ihrer Bewerbungsunterlagen hiermit einverstanden. Eine Vergabeverhandlung findet – bei Bedarf – im Juli 2021 statt. Die Beauftragung soll im Juli/August 2021 erfolgen. Der Beginn der Leistungserbringung soll unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Der Baubeginn wird voraussichtlich 2022 stattfinden, die Fertigstellung ist für 2029 geplant.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8.
Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann oder unerwartete Verzögerungen im Projektverlauf entstehen.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
1.BA:
— Stufe 1: LPH 1+2, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3+4, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8+9, gem. § 55 HOAI 2021.
2.BA:
— Stufe 1: LPH 1+2, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3+4, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8+9, gem. § 55 HOAI 2021.
BA 3:
— Stufe 1: LPH 1+2, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3+4, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8+9, gem. § 55 HOAI 2021.
Ggf. weitere BA
Zunächst wird nur die Stufe 1 im 1.BA beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Evtl. wird die Stufe 1 für alle 3 Bauabschnitte zeitgleich abgerufen.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, tlw. 9 (ELT),
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten techn. Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 6 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen,
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers/einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ od. „staatl. geprüfter Techniker“ od. „Meister“ der Fachrichtung Elektrotechnik o. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ od. „staatl. geprüfter Techniker“ od. „Meister“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist,
c) Die Berufserfahrung des o. g. Geschäftsführers/der o. g. Führungskraft im Leistungsbild Techn. Gebäudeausrüstung ALG 4, 5 und 6, tlw. 9 (ELT) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind. anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Techn. Gebäudeausrüstung ALG 4, 5, und 6, tlw. 9 (ELT); [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)],
d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ref. zeitraum muss zwischen 1.5.2010-30.4.2021 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref. projekten erforderlich (Referenz 1 und 2 jeweils max. 32 Punkte):
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 400, ALG 4, 5, 6, tlw. 9) (Ref 1: max. 8 Pkte bei ≥ 2,5 Mio. €, Ref 2: max. 8 Pkte bei ≥ 1,75 Mio. EUR)
— dem Bewerber beauftragte u. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. 10 Pkte bei LPH 2-3 und 5-8),
— Beauftragte Anlagengruppen (max. 9 Pkte bei ALG 4, 5, 6),
— Neubau/Erweiterung/Anbau/Umbau im Bereich Hochbauobjekt im Sinne HOAI § 33 ff (max. 4 Pkte),
— Vollständigkeit Proj.darstellung (max. 1 Pkt),
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte (max. 16 Punkte) für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien (3 Pkte),
— Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel (3 Pkte),
— Vergleichbarkeit bzgl. Komplexität und Hygieneanforderungen (Krankhaus der Versorgungsstufe 2 oder einer höheren Versorgungsstufe (10 Punkte).
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland