Unterhalts- und Glasreinigung AELF Kaufbeuren und Füssen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021S4000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aelf-kf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung AELF Kaufbeuren und Füssen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren, schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1 & Los 3) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2 & Los 4) für Gebäude in Kaufbeuren und Füssen aus.
Bei der Unterhaltsreinigung für das Grüne Zentrum in Kaufbeuren (Los 1) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 3 100 m2. Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 330 000 m2. Für das Amtsgebäude und das Walderlebniszentrum in Füssen (Los 3) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 340 m2 und 440 m2. Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 50 000 m2 und 105 000 m2.
Bei der Glas- und Rahmenreinigung für das Grüne Zentrum in Kaufbeuren (Los 2) beläuft sich die Grundfläche auf rund 750 m2. Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 1 500 m2. Für das Amtsgebäude und das Walderlebniszentrum in Füssen (Los 4) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 60 m2 und 200 m2. Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 120 m2 und 720 m2.
Bei der Auftragsausführung handelt es sich weitestgehend um sozialverträgliche Reinigungsuhrzeiten. Näheres siehe Leistungsverzeichnis und Gebäudereinigungsvertrag.
Eine Objektbesichtigung ist fakultativ (FREIWILLIG). Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 5 Jahre.
URL für elektronische Angebotsabgabe: https://www.auftraege.bayern.de
Los 1 bis Los 4
Unterhaltsreinigung Kaufbeuren
Kaufbeuren
Unterhaltsreinigung Grünes Zentrum Kaufbeuren.
Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Leistungspflicht beginnt mit Zuschlag, nicht jedoch vor dem 1.10.2021; sie endet mit Ablauf des 30.9.2024. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.9.2026.
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Los 1 Preis-/Leistungsverhältnis (%): 40 / 60 (Leistungskriterien: Qualitätssicherungskonzept (70 %);
Implementierungskonzept (5 %); Umweltkonzept (10 %); Personalkonzept (15 %))
Glas- und Rahmenreinigung Kaufbeuren
Kaufbeuren
Glas- und Rahmenreinigung Grünes Zentrum Kaufbeuren.
Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Leistungspflicht beginnt mit Zuschlag, nicht jedoch vor dem 1.10.2021; sie endet mit Ablauf des 30.9.2024. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ver-tragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.9.2026.
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Los 2 Preis-/Leistungsverhältnis (%): 60 / 40 (Leistungskriterien: Auftragsausführung (100 %))
Unterhaltsreinigung Füssen
Füssen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren (Außenstelle Füssen) sowie das Walderlebniszentrum.
Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Leistungspflicht beginnt mit Zuschlag, nicht jedoch vor dem 1.10.2021; sie endet mit Ablauf des 30.9.2024. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.9.2026.
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Los 3 Preis-/Leistungsverhältnis (%): 40 / 60 (Leistungskriterien: Qualitätssicherungskonzept (70 %);
Implementierungskonzept (5 %); Umweltkonzept (10 %); Personalkonzept (15 %))
Glas- und Rahmenreinigung Füssen
Füssen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren (Außenstelle Füssen) sowie das Walderlebniszentrum.
Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Leistungspflicht beginnt mit Zuschlag, nicht jedoch vor dem 1.10.2021; sie endet mit Ablauf des 30.9.2024. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.9.2026.
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Los 4 Preis-/Leistungsverhältnis (%): 60/40 (Leistungskriterien: Auftragsausführung (100 %))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
— Eigenerklärung über das bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
Mindestanforderung an die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sind folgende Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Bearbeitungs-,
Umwelt-, und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen.
— Angaben, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Eine Datei, aus der die zur Ausführung des Auftrags benötigte technische Ausrüstung ihres Unternehmens ersichtlich ist,
— Eine Datei, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz,
— Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
— Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken,
— Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Ende der Vertragslaufzeit
Freiwillige (fakultative) Objektbesichtigung vom 10.5.2021 bis 12.5.2021. Anmeldefrist ist am 6.5.2021 um 12.00 Uhr. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
— ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern,
— ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.