Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, Zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen Anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn Schülerbeförderung Morgen- und Nachmittagsfahrt ab Grünwald/Straßlach Dingharting/Deining/Gymnasium Schäftlarn und zurück.
Landkreis München
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen.
Überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO.
Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind Stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn Schülerbeförderung Morgen- und Nachmittagsfahrt ab Sauerlach/Oberbiberg/Oberhaching/Großdingharting/Gymnasium Schäftlarn und zurück.
Landkrei
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich. Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung). Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn Schülerbeförderung Morgen- und Nachmittagsfahrt ab Grünwald/Straßlach-Dingharting/Deining/Gymnasium Schäftlarn und zurück
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85662
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn Schülerbeförderung Morgen- und Nachmittagsfahrt ab Sauerlach/Oberbiberg/Oberhaching/Großdingharting/Gymnasium Schäftlarn und zurück
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85662
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]