Projekt Systemarchitektur (SysArch) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020HZ000011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baysf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Systemarchitektur (SysArch)
Beschaffung von Migrationsdienstleistungen zur Überführung zentraler Rechenzentrumsdienste wie z.B. SAP/HANA, Geoinformationsdienste, Kommunikationsdienste, technische Basisdienste in eine neue Systemlandschaft.
Beschaffung von Betreiberleistungen im Sinne von managed Services für ausgewählte zentrale Rechenzentrumsdienste.
Beschaffung von Infrastruktur alternativ als Beschaffung von Hard- und Software inkl. Service (Instandhaltung und Programmpflege) oder Infrastructure as a Service (I.a.a.S.).
1. Beschreibung des Beschaffungsvorhabens
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen folgende Lieferungen bzw. Leistungen beschafft werden:
1.1 Bereitstellung der technischen Infrastruktur
1.1.1 Allgemeine Angaben
Die in diesem Teil des Vergabeverfahrens zu beschaffenden Lieferungen bzw. Leistungen stellen die für den Betrieb der neuen Systemarchitektur erforderlichen IT-Infrastruktur-Komponenten wie Server- und Storage (-Dienste) sowie die für die Einbindung erforderlichen. Netzwerkkomponenten zur Verfügung. Hierbei können vom Bewerber / Anbieter diese Infrastruktur-Komponenten sowohl in der Option on-premise als auch Infrastruktur-Cloud im Sinne von Infrastructure as a Service (I.a.a.S.) angeboten werden.
1.1.2 Option on-premise
Bei dieser Option liefert der Auftragnehmer die für den Betrieb der neuen Systemlandschaft erforderlichen, den Leistungsanforderungen entsprechenden Hardware-Komponenten und übernimmt deren Einbau sowie die Herstellung der Betriebsbereitschaft. Hardware-nahe Softwarekomponenten wie z. B. Firmware oder Hardware-Monitoring-Werkzeuge gehören dabei zum Lieferumfang. Bestandteil dieser Option sind Systemservice (Instandhaltungs- und Pflegeleistungen) für die gelieferte Hardware bzw. Softwarekomponenten. Der Lieferant der Hardware bzw. der Instandhaltungs- und Pflegeleistung sowie der Auftragnehmer ist/sind nach ISO 9001 zertifiziert.
1.1.3 Option Infrastruktur Cloud (I.a.a.S), off-premise
Bei dieser Option stellt der Auftragnehmer den Leistungsanforderungen entsprechende dedizierte Hardwareressourcen wie Server, Storage und Netzwerkkomponenten in seinen Rechenzentren zur Verfügung. Die Standorte der verwendeten Rechenzentren müssen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen. Die Daten dürfen zu keinem Zeitpunkt – auch nicht zur Prozessierung – dieses Hoheitsgebiet verlassen. Die regulatorischen Anforderungen des Datenschutzes die Leistungen betreffend werden jederzeit erfüllt.
Die vom Auftragnehmer verwendete IT-Infrastruktur steht dem Auftraggeber im Umfang der Leistungsanforderungen zur Nutzung zur Verfügung. Die Struktur der Infrastruktur-Services ist über die Service-Definitionen des Auftraggebers vorgegeben. Das Qualitätsniveau ist über SLAs definiert.
Für die verwendeten Rechenzentren und deren Betriebsorganisation liegt mindestens ein Zertifikat nach ISO 27001 vor (oder vergleichbar). Die Betriebsorganisation arbeitet nach ITIL-Standards (oder vergleichbar, bspw. COBIT). Für die vom Auftragnehmer eingesetzte Rechenzentrums- und Betriebsorganisation liegen Berichterstattungen nach IDW PS 951 Typ 1 und 2 (oder vergleichbar, bspw. ISAE 3402 oder SSAE18) vor.
Bestandteil der Leistung ist zudem die dauerhafte Bereitstellung einer redundanten symmetrischen breitbandigen Netzwerkanbindung (10 GBit/sec) zwischen dem RZ-Standort des Auftraggebers in München zum Einsprungspunkt in das RZ-Netzwerk des Auftragnehmers.
1.2 Migrationsleistungen
Für die Überführung der bisher verwendeten Systeme und Services in die neue Systemlandschaft werden unterschiedliche Migrationsdienstleistungen beschafft. Hierbei führt der Auftragnehmer die Migration des jeweiligen Services eigenständig im Anhalt an ein jeweils gemeinsam erarbeitetes Migrationskonzept durch. Die zu migrierenden Services sind dabei auf Plattform-Services beschränkt.
Detaillierte Informationen zu der Migrationsleistung sind in der Kurz-Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen zu finden.
1.3 Betreiberleistung
1.3.1 Allgemeine Anforderung
Der Auftragnehmer betreibt die Softwarekomponenten einzelner spezifizierter Services bis einschließlich zur Ebene der Plattform-Software (Basistechnik-Betrieb) im Sinne von Managed Services.
Managed Service umfasst die Administration und das Monitoring der aktiven wie passiven Systeme und Komponenten sowie alle Maßnahmen zur Fehlervermeidung und –beseitigung. Darin inkludiert sind auch die zugrundeliegende Infrastruktur. Neben der Administration sind auch Operating-Leistungen wie z. B. Überwachung der Services, Auswertung von Protokollen, Durchführung von Backups und Recoverys, etc. Bestandteil der Betreiberleistung.
Wird die zugrundeliegende Infrastruktur on-premise im Rechenzentrum beim Auftraggeber betrieben beinhaltet die Betreiberleistung zudem die Administration der Hardware und deren Software-Komponenten sowie den Systemservice. Bei Wartungs- und Reparaturfällen dieser Infrastruktur sowie bei Nach- und Aufrüstungen ist der Einbau und die Installation sowie Konfiguration von Komponenten Gegenstand der Leistung.
Nicht Bestandteil der Betreiberleistung ist der Applikationsbetrieb auf den Plattform-Services, also z. B. die Einrichtung (Customizing) und Pflege der auf den Plattform-Services betriebenen Softwaremodule wie bspw. der SAP-Applikationen (Modulbetreuung), die Entwicklung und Pflege von Fachanwendungen (Anwendungsentwicklung), das Monitoring und die Analyse der Buchungen aus den einzelnen SAP Modulen und des Buchungsverhaltens (Datenpflege), die fachliche Betreuung der Anwender sowie der Benutzersupport (First-Level-Support).
1.3.2 Lizenzierung, Zertifikate, Domänen
Die für den Betrieb der Services erforderlichen Software-Lizenzen sind und verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Ein Lizenzübergang auf den Dienstleister, sei es bei einer Lizenz i.e.S. oder bei einer Lizenzmiete, findet zu keinem Zeitpunkt statt. Gleiches gilt für auf den Auftraggeber ausgestellte Zertifikate.
1.3.3 Bestätigungen, Zertifizierung, Good-Practices
1.3.3.1 ISO 9001
Alle zur Erfüllung dieser Leistungsbeschreibung erforderlichen Dienstleister sowie der Auftragnehmer selbst sind nach ISO 9001 zertifiziert.
Die jeweils gültigen Zertifikate liegen vor und werden den Auftraggeber auf Anforderung vorgelegt.
1.3.3.2 ISMS und ISO 27001
Für die Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit wendet der Auftraggeber Prinzipien eines „Information Security Management System“ (ISMS) an. Er handelt dabei nach dem Plan – Do – Check – Act (PDCA) Zyklus. Vorhandene Zertifikate z.B. nach ISO 27001 oder vergleichbare Nachweise des Auftragnehmers bzw. dessen für die Leistungserbringung eingesetzten Personals sind jeweils im aktuellen Stand dem Auftraggeber vorzulegen.
1.3.3.3 Good Practices, ITIL, ISO 20000, COBIT
Der Auftragnehmer hat in seiner Betriebsorganisation grundsätzlich Good Practices Prozesse implementiert. Die Good Practices Prozesse sollen dabei an Standards wie ITIL V3, ISO 20.000 bzw. COBIT ausgerichtet sein. Vorhandene Zertifikate oder vergleichbare Nachweise des Auftragnehmers bzw. dessen für die Leistungserbringung eingesetzten Personals sind jeweils im aktuellen Stand dem Auftraggeber vorzulegen.
1.3.3.4 IDW PS 330, DW PS 331 und IDW PS 951
Die Betriebsorganisation des Auftragnehmers ist geeignet, die Anforderungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) nach den Prüfstandards IDW PS 330 (Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie) und IDW PS 331 (Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen) oder vergleichbar für die sie betreffenden Bereiche zu erfüllen.
Der Auftraggeber hat alle ihn betreffenden Vorkehrung zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen, dass die Systemlandschaft dieser Leistungsbeschreibung nach den Prüfstandards IDW PS 330 und IDW PS 331 betrieben werden kann.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 2 Jahre Wirtschaftsprüfer mit einer gesonderten Prüfung seines internen Kontrollsystems zu beauftragen, um einen Nachweis für dessen Angemessenheit und Wirksamkeit zu erbringen. Gegenstand dieser Prüfung ist das in einer Beschreibung des Auftragnehmers dargestellte dienstleistungsbezogene interne Kontrollsystem. Verantwortlich für den Inhalt der Beschreibung des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems sind die gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers. Die Prüfung erfolgt im Anhalt an den Prüfstandard IDW PS 951 (Die Prüfung des internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen für auf das Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen). Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber eine Bescheinigung Typ 2 nach den Prüfstandards IDW PS 951 vor. Statt des Prüfstandards IDW PS 951 können andere, vergleichbare internationale Standards zur Anwendung kommen, wenn Sie die Prüfgebiete und -inhalte des Standards IDW PS 951 abdecken. Die Prüfung wird durch eine Bescheinigung analog der Bescheinigung Typ 2 nach IDW PS 951 nachgewiesen. Als gleichwertig anzusehen ist insbesondere der Prüfstandard ISAE 3402 Typ 2 oder SSAE18 Typ 2. Die Vergleichbarkeit weiterer, vom Auftragnehmer eingesetzter Prüfstandards weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach. Die Prüfung nach IDW PS 951 Typ 2 bzw. ISAE 3402 Typ 2 oder sonstiger vergleichbarer Prüfstandards erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers.
1.3.4 Auditierung und Revisionsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, den Auftragnehmer bezüglich seiner Dienstleistungen zu auditieren und dazu auch Dritte einzubinden.
1.3.5 Incident- und Problem-, Change- und Release-Management
Der Auftragnehmer hat in seiner Betriebsorganisation insbesondere Good Practices Prozesse zum Incident-, Problem-, Change- und Release-Management implementiert. Die Good Practices Prozesse sind dabei an Standards wie ITIL V3, ISO 20.000 bzw. COBIT ausgerichtet.
1.4 Vertragsbedingungen
1.4.1 Vertragstyp und Rangfolge
Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT-Systemvertrag auf Basis der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System-AGB) Vertragsgrundlage.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Dies gilt insbesondere auch, wenn Vertrags- oder sonstige Regelungen abweichend hiervon einen Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners enthalten.
1. Die Teilleistung „Bereitstellung der Infrastruktur“ enthält die Optionen „Bereitstellung on premise“ (Option 1) und „Bereitstellung in Form von Infrastruktur as a Serivice“ (Option 2). Anzubieten ist mindestens eine der beiden Optionen. Es können aber auch beide Optionen angeboten werden.
2. Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit um 2 x 12 Monate auf maximal 96 Monate ab Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt Systemarchitektur (SysArch)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ablauf und Struktur des Beschaffungsvorhabens
Aufgrund der Komplexität der zu beschaffenden Lieferungen/Leistung und um die Vergleichbarkeit der Angebote bezüglich der Leistungsfähigkeit und des Preises herstellen zu können wird ein Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Auftrag gliedert sich in drei Teilleistungen.
— Betreiberdienstleistung,
— Migrationsdienstleistung,
— Bereitstellung der Infrastruktur.
Bei der Teilleistung „Bereitstellung der Infrastruktur“ sollen 2 Alternativen in Form von Optionen in die Bewertung einbezogen werden, nämlich,
— Lieferung von Hard- und Software inkl. Systemservice (on-premise) – Alternative 1,
— Bereitstellung in Form von Infrastructure as a Service (Infrastruktur-Cloud) – Alternative 2.
Aus Gründen der technischen Gegebenheiten der Vergabeplattform werden die beiden Alternativen in Form von 2 Optionen (Optional für den Bieter) abgebildet. Es muss jedoch mindestens eine Option angeboten werden.
Die Entscheidung zugunsten einer Alternative fällt spätestens nach Wertung der finalen Angebote, nach Möglichkeit jedoch früher. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Bewertung der Angebote wird ein Bewertungspreis ermittelt, der zum einen den Angebotspreis enthält und zum anderen kalkulatorische Kosten für Aufwendungen beim Auftraggeber, die durch die unterschiedlichen Varianten in der Teilleistung Infrastruktur über die Vertragslaufzeit entstehen und die nicht durch den Bieter in seinem Angebot berücksichtigt werden können. Hierzu zählen bspw. die Kosten für die Miete sowie die Stromkosten im Rechenzentrum des Auftraggebers bei der on-premise Variante. Diese kalkulatorischen Kostenansätze zur Herleitung des Bewertungspreises werden im Detail mit den Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
1.1 Teilnahmewettbewerb
Im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb geben die Bewerber an, ob sie sich für Alternative 1, Alternative 2 oder für beide Alternativen bewerben. Anhand der Eignungskriterien werden für jede Alternative maximal 3 Bewerber ausgewählt.
Von einem Bewerber kann ein Teilnahmeantrag abgegeben werden für:
— Alternative 1 oder
— Alternative 2 oder
— Alternative 1 und 2.
1.2 Verhandlungsverfahren
Nach der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber ist nachfolgender gestufter Verfahrensablauf vorgesehen. Änderungen bleiben insbesondere was die Anzahl der Verhandlungsrunden anbetrifft, vorbehalten.
Für die vergleichende Bewertung der Alternativen 1 und 2 wird jeweils der Bewertungspreis ermittelt. Neben dem Angebotspreis des Bieters enthält der Bewertungspreis auf die Laufzeit des Vertrages hochgerechnete kalkulatorische und faktisch realisierbare Zu- bzw. Abschläge für jeweils eine der beiden Varianten. Dies sind z. B. Wegfall von RZ-Mieten und Stromkosten beim Auftraggeber bei Variante I.a.a.S. oder Wegfall von Aufwendungen für die Wartung- und Pflege der RZ-Infrastruktur bzw. administrativer und operativer Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Infrastrukturbetrieb in der Variante I.a.a.S.
Die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots erfolgt auf Basis des Bewertungspreises.
Die Art und der Umfang der kalkulatorischen Zu- bzw. Abschläge je Variante wird mit der Aufforderung zur Abgabe des indikativen Angebotes verbindlich bekannt gegeben (siehe Kapitel: 1.2.1) und bleiben im weiteren Verfahrensgang unverändert.
1.2.1 Stufe 1: Aufforderung zur Abgabe von indikativen Angeboten
Zunächst werden die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. Dabei wird die Zahl der Bieter auf maximal 3 pro Alternative (s. o.) beschränkt. Es können nur die Alternativen angeboten werden, für die sich der Bewerber im Teilnahmeantrag beworben hat.
Die Verdingungsunterlagen enthalten insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung sowie die vertraglichen Grundlagen. Ferner werden den Bewerbern die für die Erstellung der Angebote maßgeblichen Mindestanforderungen (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien) sowie die kalkulatorischen Kostenansätze, die bei der Herleitung des Bewertungspreises verwendet werden, mitgeteilt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Angebote zunächst nur indikative Angebote darstellen, welche zur Eröffnung des Verhandlungsverfahrens verwendet werden. Anhand der Angebote wird zunächst der Leistungsumfang der ausgeschriebenen Leistung verhandelt und daraufhin seitens der Vergabestelle die Leistungsbeschreibung für die beiden Alternativen konkretisiert und verfeinert. Ziel dabei ist, bei allen Anbietern und der Vergabestelle ein einheitliches Verständnis über die zu erbringende Leistung herbeizuführen und somit die Vergleichbarkeit der später folgenden Angebote zu gewährleisten. Der im indikativen Angebot genannte Preis ist lediglich eine Preisinformation. Eine Bewertung der Angebote findet nicht statt.
1.2.2 Stufe 2: Prüfung der indikativen Angebote
Die abgegebenen Angebote werden auf die Einhaltung der den Bewerbern mitgeteilten Frist sowie der vorgegebenen formalen und materiellen Mindestanforderungen hin geprüft. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote sowie Angebote, die den formalen und materiellen Mindestanforderungen nicht entsprechen, werden ausgeschlossen. Sofern keine der beiden Alternativen (Optionen) angeboten wird, gilt das Angebot als unvollständig (fehlen wesentlicher Preisangaben) und wird ausgeschlossen.
Die verbleibenden Bieter werden anschließend zur Verhandlung ihres Angebotes eingeladen.
1.2.3 Stufe 3: Verhandlungen
Mit den eingeladenen Bietern (maximal 3 Bieter je Alternative) werden Verhandlungen über die Auftragsbedingungen und Preise geführt. Die Bieter werden vorher über den Zeitpunkt, Inhalt und Ablauf der Verhandlungen informiert.
Im Rahmen der Verhandlungen zum indikativen Angebot werden Fragen der Bieter zum Verfahren und insbesondere zur Leistungsbeschreibung erörtert.
1.2.4 Stufe 4: Aufforderung zur Abgabe überarbeiteter, verbindlicher Angebote
Nach Abschluss der Verhandlungen nach Ziffer 1.2.3 wird der Auftraggeber die Bieter zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes auffordern. Für die Erstellung der überarbeiteten Angebote werden den Bietern die eventuell modifizierten, an den Stand der Verhandlungen angepassten Verdingungsunterlagen zugesandt. Die Bieter reichen ihre auf dieser Grundlage erstellten verbindlichen Angebote beim Auftraggeber ein.
1.2.5 Stufe 5: Prüfung und Wertung der überarbeiteten, verbindlichen Angebote, ggf. weitere Verhandlungen
Die Angebote werden auf die Einhaltung der den Bietern mitgeteilten Frist sowie der vorgegebenen Mindestanforderungen hin geprüft. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote sowie Angebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist es unbenommen, nach der Prüfung und Bewertung der überarbeiteten, verbindlichen Angebote mit den verbleibenden Bietern (s. u.) weitere Verhandlungen zu führen oder aber das überarbeitete, verbindliche Angebot als finales Angebot zu werten.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, den Kreis der Bieter nach Wertung der überarbeiteten, verbindlichen Angebote weiter zu reduzieren und nur diejenigen Bieter an den folgenden Verhandlungen zu beteiligen, die nach dem Ergebnis der Angebotswertung eine realistische Chance auf den Zuschlag haben.
1.2.6 Stufe 6: Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes
Nach Abschluss der Verhandlungen nach Ziffer 1.2.5 wird der Auftraggeber die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes auffordern. Für die Erstellung der finalen Angebote werden den Bietern die eventuell modifizierten, an den Stand der Verhandlungen angepassten Verdingungsunterlagen zugesandt. Die Bieter reichen ihre auf dieser Grundlage erstellten finalen Angebote beim Auftraggeber ein.
1.2.7 Stufe 7: Prüfung und Wertung der finalen Angebote
Die Angebote werden auf die Einhaltung der den Bietern mitgeteilten Frist sowie der vorgegebenen Mindestanforderungen hin geprüft. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote sowie Angebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.
1.2.8 Stufe 8: Abschluss des Verhandlungsverfahrens
Zum Abschluss der Verhandlungen wird anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien unter Einhaltung der Informations- und Wartepflicht gem. § 134 GWB auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung des Bewertungspreises der Zuschlag erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Danach gilt:
(1) Werden Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, sind diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle (s. Ziff. I.1)) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1. GWB) bevor ein Nachprüfungsantrageingereicht werden kann.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle (s. Ziff. I.1)) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2. GWB).
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen (Verdingungsunterlagen) erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle (Ziff. I.1)) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3. GWB).
(4) Im Falle einer Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt dieser Mitteilung die Nachprüfungsinstanz anzurufen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.