Übernahme einer Hausverwaltertätigkeit inkl. Mietvertragsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-16-20-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 8921760
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme einer Hausverwaltertätigkeit inkl. Mietvertragsmanagement
Übernahme einer Hausverwaltertätigkeit inkl. Mietvertragsmanagement im Rahmen einer Vollmacht für die staatlichen Wohnanlagen Ansbach I (Los 1) und Ansbach II (Los 2).
Los 1: Wohnanlage Ansbach I, Schlesierstraße 24 a
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Regierung von Mittelfranken plant die Übernahme einer ggfs. erweiterten Hausverwaltertätigkeit inkl. Mietvertragsmanagement (und –abschluss) im Rahmen einer Vollmacht für die staatliche Wohnanlage Ansbach I (Los 1) in Ansbach zu beauftragen. Die genaue Beschreibung der Aufträge entnehmen Sie bitte der anliegenden Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen.
Los 2: Wohnanlage Ansbach II, Schlesierstraße 22/2
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Regierung von Mittelfranken plant die Übernahme einer ggfs. erweiterten Hausverwaltertätigkeit inkl. Mietvertragsmanagement (und –abschluss) im Rahmen einer Vollmacht für die staatliche Wohnanlage Ansbach II (Los 2) in Ansbach zu beauftragen. Die genaue Beschreibung der Aufträge entnehmen Sie bitte der anliegenden Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Wohnanlage Ansbach I, Schlesierstraße 24 a
Ort: Oberasbach
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90522
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Wohnanlage Ansbach II, Schlesierstraße 22/2
Ort: Oberasbach
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Anlage 08_Eigenerklärung_zur_Eignung (L124) Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen. Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder — gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden. Gemäß Anlage 08_Eigenerklärung_zur_Eignung (L124) Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Gemäß Anlage 08_Eigenerklärung_zur_Eignung (L124) Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Gemäß Anlage 08_Eigenerklärung_zur_Eignung (L124) Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet. Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird. Vorzulegen für die Lose 1 und 2 mit dem Angebot:
— 01a_Preisblatt,
— 05_Bietererklärung.pdf,
— 06_Bietergemeinschaftserklärung (Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft).pdf,
— 07_Erklärung_Scientology.pdf,
— 08_Eigenerklärung_zur_Eignung (L124).pdf,
— 09_Erklärung_über_die_Erlaubnis_nach_§_34c_GewO.pdf,
— 10_Erklärung_deutsche_englische_Sprachkenntnis.pdf,
— Organisationskonzept gemäß Ziff. 3 (a-d) der Leistungsbeschreibung,
— Beschreibung der Technischen Ausstattung gemäß Ziff. 3.2 der Leistungsbeschreibung,
— Datenschutzkonzept zur „Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Ziff. 3 d und 3.3 der Leistungsbeschreibung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).