Fremdprüfung Mineralik Oberflächenabdichtung Deponie München Nord-West Referenznummer der Bekanntmachung: SM18-FP-M
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdprüfung Mineralik Oberflächenabdichtung Deponie München Nord-West
Fremdprüfung für Dichtasphaltbau und mineralische Baustoffe Oberflächenabdichtung Deponie München Nord-West.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fremdprüfung Mineralik Oberflächenabdichtung Deponie Nord-West Die Herstellung folgender mineralischer Bauteile sind gem. Planung auf Grundlage des Qualitätsmanagementplans (QMP) durch die FP-M zu überwachen: Oberflächenabdichtung:
— Profilierung,
— TAS-GAS,
— TAS,
— Geotextile Trennlage,
— 1. Dichtungskomponente Bentokiesdichtung,
— 2. Dichtungskomponente Dichtasphalt,
— Entwässerungsschicht,
— Geotextile Trennlage,
— Rekultivierungsschicht.
Der Untersuchungs-/Überwachungsumfang der FP-M und nähere Angaben über die Anforderungen an die einzelnen Materialien können dem QMP entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7) und V.2.4) Auf die Angaben wurde gem. § 5 Abs. (2) sowie § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.