Ausbau Urlasstraße Ansbach – Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ansbach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av12b39c
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Urlasstraße Ansbach – Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI
Die Stadt Ansbach plant den Ausbau der Urlasstraße in Ansbach.
Die Baumaßnahme beginnt südlich der Brauhausstraße an der Einmündung der Bauhofstraße und endet nördlich der Straße „Am Drechselsgarten“.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt 814,12 m.
Die Gesamt-Baukosten werden derzeitig auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn Februar/März 2021,
— Baubeginn August 2021,
— Fertigstellung Ende 2023.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff.
Urlasstraße
91522 Ansbach
Die Stadt Ansbach plant den Ausbau der Urlasstraße in Ansbach.
Die Baumaßnahme beginnt südlich der Brauhausstraße an der Einmündung der Bauhofstraße und endet nördlich der Straße „Am Drechselsgarten“.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt 814,12 m.
Bei der Urlasstraße handelt es sich um eine historische Straßenverbindung von der Altstadt Ansbach (Bereich Schlosskreuzung) über Kammerforst und Grüb nach Weihenzell. Der Straßenverlauf ist bereits im Urkataster enthalten.
Die Fahrbahn weist unterschiedliche Breiten auf. Die Fahrbahnoberfläche ist teilweise mit Granitkleinpflaster teilweise mit Asphaltdecke befestigt. Ein Gehweg ist ostseitig vom Ausbaubeginn bis zum Ausbauende nördlich der Straße „Am Drechselsgarten“ vorhanden. Am westlichen Fahrbahnrand verläuft vom Ausbaubeginn zum Anwesen Urlasstraße 53 ein Gehweg.
Die Fahrbahnoberfläche ist stark verformt. In der Fahrbahndecke selbst sind an verschiedenen Stellen Rutschungen mit einer starken Verformung des Gehweges vorhanden. Die Oberflächen der Fahrbahnen und Gehwege sind stark verformt, verschlissen und erneuerungsbedürftig.
Durch die Erstellung einer ebenen Fahrbahn soll die Lärmemission verringert werden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 47 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 8+9 werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 47 HOAI,
— Besondere Leistungen gem. Anlage 13 HOAI:
— örtliche Bauüberwachung (Lph. 8),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau Urlasstraße Ansbach – Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilsbronn
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91560
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittlefranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland