Bühnentechnik (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern Referenznummer der Bekanntmachung: 621.19.5/138
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9521 / 27-293
Fax: +49 9521 / 27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bühnentechnik (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Maßnahme: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern Leistung: Bühnentechnik (BA 1).
Gymnasiumstraße 4
96106 Ebern
Im Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern, soll der Mehrzweckraum (Bühne) eine medientechnische Ausstattung erhalten.
Die medientechnische Ausstattung besteht im Wesentlichen aus:
— 7 St. Traversen (für Scheinwerfer),
— 1 St. Mischpult und 1 St. Stagebox,
— 4 St. Lautsprecher,
— 8 St. Mikrofone,
— 1 St. Beamer und 1 St. Leinwand,
— 1 St. 19 Zoll Schrank,
— 1 St. Netzwerkswitch,
— 1 St. Präsentationssystem,
— 1 St. Matrix-Prozessor,
— 1 St. Lichtmischpult und 1 St. DMX-Splitter,
— 12 St. Scheinwerfer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bühnentechnik (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgebrach
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4 000 Zeichen): Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.