Projektsteuerungsleistungen Erweiterung und Sanierung Grundschule Pocking Referenznummer der Bekanntmachung: Projektsteuerung_Grundschule_Pocking_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pocking
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94060
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pocking.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Erweiterung und Sanierung Grundschule Pocking
Projektsteuerungsleistungen bei der Erweiterung und Sanierung der Grundschule Pocking.
94060 Pocking
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen bei der geplanten Sanierung und Erweiterung der Grundschule Pocking. Das Bauvorhaben gliedert sich in zwei Bauabschnitte.
Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach der Projektphase 0 (Einarbeitung und Projekteinstieg, sowie nach den Projektstufen 3-5 gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020, im Folgenden: Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirt-schaft) im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B: Qualitäten und Quantitäten,
— C: Kosten und Finanzierung,
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik,
— E: Verträge und Versicherungen
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu erbringen.
Das Vorhaben ist nach derzeitigem Stand in 2 Bauabschnitte unterteilt. Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach der Projektphase 0 (Einarbeitung und Projekteinstieg), sowie nach den Projektstufen 3-5, Handlungsbereiche A bis E zu erbringen. Mit Ver-tragsschluss werden zunächst die Erbringung der Phase 0 für das Gesamtprojekt, sowie der Stufe 3 für den ersten Bauabschnitt (BA 1) beauftragt. Die Beauftragung der Projektstufen 4 und 5 des Bauabschnittes 1 erfolgt jeweils stufenweise, ebenso erfolgt die Beauftragung des zweiten Bauabschnittes stufenweise je Projektstufe 3-5.
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 bis 3) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in allen drei Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in allen drei Kategorien gewertet. Insgesamt können maximal 9 Punkte (3 je Bewertungskriterium) erzielt werden.
Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen:
1) Referenz über abgeschlossene Leistung der Projektstufen 3-5 der Leistungsbereiche A-E (Mindestanforderung Ziffer 1) zu den Referenzen)
Bewertet werden bei dieser Referenzleistung die Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12.
Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der Mindestanforderungen) ist eine Referenz, bei der sich die Gesamtkosten der Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12:
a) nach vorstehender Maßgabe von mehr als 15 Mio. EUR betrugen: 3 Punkte
b) nach vorstehender Maßgabe von mehr als 10 Mio. EUR bis zu 15 Mio. EUR betrugen: 2 Punkte
c) nach vorstehender Maßgabe von bis zu 10 Mio. EUR betrugen: 1 Punkt
2) Referenz über abgeschlossene Leistung der Projektstufen 3-5 der Leistungsbereiche A-E (Mindestanforderung Ziffer 1) zu den Referenzen)
Der Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz wird in Bezug auf die Vergleichbarkeit der erbrachten mit der ausgeschriebenen Leistung bewertet. Bewertet wird der Gegenstand der Referenz wie folgt:
a) Öffentliche Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft (sehr gut vergleichbar) 3 Punkte
b) Andere öffentliche Gebäude aus den Bereichen Gesundheit / Betreuung oder Büro / Verwaltung / Staat / Kommune (gut vergleichbar) 2 Punkte
c) Sonstige öffentliche Gebäude 1 Punkt
3) Referenz über abgeschlossene Leistung der Projektstufen 3-5 der Leistungsbereiche A-E (Mindestanforderung Ziffer 1) zu den Referenzen)
Der Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz wird in Bezug auf die Vergleichbarkeit der erbrachten mit der ausgeschriebenen Leistung bewertet. Bewertet wird der Gegenstand der Referenz wie folgt:
a) Sanierung oder Umbauten, jeweils mit Erweiterungen (sehr gut vergleichbar) 3 Punkte
b) Neubauten (gut vergleichbar) 2 Punkte
c) Sonstige Bauleistungen 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren Re-ferenz zu einer abgeschlossenen Leistung bei der Sanierung und Erweiterung eines Gebäudes während des Betriebes im Sinne von Ziffer 3) der Mindestanforderungen an die Referenzprojekte die höheren Gesamtkosten hat. Werden von einem Bewerber mehrere Referenzen vorgelegt, die die Anforderungen gemäß Ziffer 3) der Mindestanforderungen an die Referenzprojekte erfüllen, wird die beste gewertet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach der Projektphase 0 (Einarbeitung und Projekteinstieg), sowie nach den Projektstufen 3-5, Handlungsbereiche A bis E zu erbringen. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Erbringung der Phase 0 für das Gesamtprojekt, sowie der Stufe 3 für den ersten Bauabschnitt (BA 1) beauftragt. Die Beauftragung der Projektstufen 4 und 5 des Bauabschnittes 1 erfolgt jeweils stufenweise, ebenso erfolgt die Beauftragung des zweiten Bauabschnittes stufenweise je Projektstufe 3-5.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren:
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
— nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB,
— keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer ver-gleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
— in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften sei-nes Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen Projektstufen 1 bis 5, jeweils für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft und vergleichbare Projektsteuerungsleistungen;
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis in Form einer Bestätigung der Versicherung oder eines Versicherungsmaklers, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate (maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Scan ausreichend) ist und den aktuellen Stand wiedergibt, über eine bestehen-de Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Ein Scan genügt. Bei Bewerbergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1) Angaben zu realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Zulässig sind Referenzprojekte, wobei folgende Angaben gefordert werden:
— Auftragswert,
— Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung),
— öffentlicher oder privater Empfänger/Auftraggeber (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inklusive Erbringungszeitraum,
— Informationen zum Referenzprojekt
— Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12
— BGF der Referenz gemäß DIN 277-1:2016-01
— Leistungszeitraum, inkl. Datum des Abschlusses der Leistungen
— Angabe zur Art des Gebäudes, für die die Leistungen durchgeführt wurden,
— Gegenstand der Referenzleistung in Bezug auf Bauleistungen, Ausführung im Be-trieb und erbrachte Projektsteuerungsleistungen,
— Angabe zu den erbrachten Leistungen nach § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie der Vergleichbarkeit sonstiger Projektsteuerungsleistungen,
— erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit der förderrechtlichen Beratung inklusive der Abstimmung mit den zuständigen Förderbehörden, Ort der Beratung,
— Projektbeschreibung, ggfs. als Anlage.
Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen bei Neubauten, Sanierungen, Umbauten oder Erweiterungen von öffentlichen Gebäuden;
b) Gegenstand der Referenz sind mindestens die Projektstufen 3 bis einschließlich 5, jeweils für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen. Soweit Gegenstand der Referenz ver-gleichbare Projektsteuerungsleistungen gewesen sind, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Vergleichbarkeit dieser Projektsteuerungsleistungen mit den Projektstufen 3 bis einschließlich 5 jeweils für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft (Ausführungsvorbereitung) darzulegen;
c) Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12 jeder Referenz: Mindestens 5 Mio. EUR brutto;
d) Brutto-Grundfläche ("BGF") gemäß DIN 277-1:2016-01 jeder Referenz: Mindestens 2 000 m2 BGF.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
1) Mindestens eine abgeschlossene Referenz Projektstufen 3 bis einschließlich 5, jeweils für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen, wobei der Abschluss der Leistungen nach dem 1.1.2005 erfolgt sein muss. Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn sämtliche vertraglichen Leistungen in dem Projekt erbracht wurden;
2) Mindestens fünf der Referenzen mit den für die Annahme der Vergleichbarkeit bestimmten Anforderungen müssen Leistungen im Zusammenhang mit der förderrechtlichen Beratung in einem EU-Mitgliedsstaat sein, inklusive der Abstimmung mit den zu-ständigen Förderbehörden;
3) Mindestens eine Referenz muss die Durchführung einer Sanierung und Erweiterung eines Gebäudes betreffen, die während des laufenden Betriebes durchgeführt wurde und bei der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Projektstufen 3 bis einschließlich 5 jeweils für die Handlungsbereiche A bis E gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen abgeschlossen hat. Abge-schlossen ist eine Referenz, wenn sämtliche vertraglichen Leistungen in dem Projekt erbracht wurden.
Eine Referenz kann mehrere der o. g. Mindestbedingungen 1) bis 3) erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD2L8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.