Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Dachau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Dachau
Flächenplanung im Leistungsbild Landschaftsplan in den Leistungsphasen 1 bis 4 bei stufenweiser Beauftragung.
Dachau
Die Stadt Dachau beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Dachau. Zum Flächennutzungsplan soll parallel ein Landschaftsplan mit Umweltbericht erstellt werden. Die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans soll bereits im Herbst 2020 beginnen, unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens für den Landschaftsplan ist mit dessen Bearbeitung zu beginnen.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Dachau aus dem Jahre 1989 (Rechtsstand 12.6.2020, siehe https://www.dachau.de/rathaus/aemter/aemter-und-abteilungen/stadtbauamt/stadtplanung/flaechennutzungsplan.html) bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung. Neben den regelmäßig erfolgten räumlichen Teiländerungsverfahren ist, alleine aufgrund des Alters des Flächennutzungsplans und der damaligen Herangehensweise an die Planung, eine Neuaufstellung erforderlich.
Zur Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung beinhaltet der Flächennutzungsplan zusammen mit dem integrierten Landschaftsplan die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Dachau. Mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2019 über das Räumliche Leitbild Dachau wurden die Ziele für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bereits formuliert (siehe https://www.dachau.de/rathaus/aktuelles/bauprojekte/raeumliches-leitbild.html). Diese Ziele des Räumlichen Leitbildes Dachau bilden die Grundlage für die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans mit dem integrierten Landschaftsplan.
Für die Vergabe der stadtplanerischen Leistungen zur Erstellung des Flächennutzungsplans, gemäß dem Leistungsbild nach § 18 HOAI, wird zurzeit ein VgV-Verfahren durchgeführt, das bis Mitte/Ende Oktober 2020 abgeschlossen werden soll.
Die Stadt Dachau arbeitet mit der Software ArcGIS und möchte das Ergebnis der Neuaufstellung beider Pläne ohne großen Aufwand übernehmen.
Die Übergabe der Planung hat daher im Format ArcGIS File-Geodatabase (gdb) zu erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 1 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mahlgebhardkonzepte.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).