Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs mit Kran für die Stadt Hammelburg Referenznummer der Bekanntmachung: WLF Hammelburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hammelburg
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97762
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hammelburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs mit Kran für die Stadt Hammelburg
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs mit Ladekran (WLF-K) nach DIN 14505 mit zGM 26 t in 2 Losen für die Stadt Hammelburg.
Los 1 — Das Fahrgestell
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung eines Dreisachsfahrgestells mit der zGM 26 t, geeignet zum Ausbau zum WLF nach DIN 14505 mit Kran.
Los 2 — Der Auf- und Ausbau
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auf- und Ausbau zum WLF-K. Montage einer Wechseleinrichtung nach DIN 30722 und eines Ladekrans auf ein in Los 1 beschriebenes und beigestelltes Fahrgestell.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 — Das Fahrgestell
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 — Der Auf- und Ausbau
Ort: Ainring
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83404
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.