Beschaffung von einem Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 für die Gemeinde Gaukönigshofen Referenznummer der Bekanntmachung: HLF10 Gaukönigshofen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gaukönigshofen
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97253
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von einem Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 für die Gemeinde Gaukönigshofen
Beschaffung eines HLF10 in 3 Losen.
Los 1 – Das Fahrgestell
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung eines Fahrgestells zum Aufbau eines HLF10.
Los 2 – Der Auf- und Ausbau
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung eines feuerwehtechnischen Auf- und Ausbaus auf ein in Los 1 beschriebenes, beigestelltes Fahrgestell für ein HLF10.
Los 3 – Die Beladung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung der Beladung für ein HLF10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – Das Fahrgestell
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 – Der Auf- und Ausbau
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 – Die Beladung
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.