Rahmenvertrag über Scan-Dienstleistungen, Digitalisierung und Vernichtung von Akten Referenznummer der Bekanntmachung: FB 130
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Scan-Dienstleistungen, Digitalisierung und Vernichtung von Akten
Digitalisierung von archivierten Akten, Zwischenlagerung und geregelte Aktenvernichtung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Digitalisierung von archivierten Akten, Vor- und Aufbereitung zur Digitalisierung, Belegerkennung, Indexierung, Abholung beim AG, zswischenlagerung beim AN, gergelte Aktenvernichtung,
Es sollen ca. 3 429 laufende Meter Akten (ca. 17 Mio. Blatt) verarbeitet und digitalisiert werden.
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit begträgt 5 Jahre.
Erläuterung zu Nr. II.2.5) — Wertung: Die Bewertung erfolgt anhand der im Kriterienkatalog festgelegten Kriterien (Qualität) sowie nach dem Preis. Die Gesamtbewertung erfolgt nach folgender Formel: Es wird die Zahl Z für das beste Preisleistungsverhältnis ermittelt: Z = Gesamtpreis netto /Gesamtpunktzahl Qualität. Der Zuschlag geht auf das Angebot mit der niedrigsten Z-Zahl.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Falls das Angebot in die engere Wahlkommt, wird sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Berufs-/Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
2. Soweit erforderlich, Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt 234).
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben,
1.Erklärung über Ausschlussgründe gem. § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und
§ 124 GWB:
1.1 dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen
1.2. dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist
1.3 ob für das Unternehmen ggf. ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.
1.4. dass zwar ggf. für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass das Unternehmen jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes vorzulegen.
3. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
4. dDass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
5. Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre geforderter Mindestjahresumsatz: 1,0 Mio. EUR (brutto).
6. dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Mindestumsatz 1,0 Mio. EUR (brutto)
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzen der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Angabe der Leistung, des Auftragswertes, des Lieferzeitpunktes und des Auftraggebers). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt werden auf Anforderung der Vergabestelle für die angegebenen Referenzprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung mit folgenden Angaben vorgelegt: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1).
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8).
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10).
4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen bei der Angebotsöffnung keine Bieter anwesend sein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3) genannten Link auch unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button „am Verfahren teilnehmen“ oder direkt unter der in I.1) genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis zur Registrierung müssen sich Bieter selbständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektron. Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend notwendig.
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im Bereich „Nachrichten“ bis zum 7.5.2021, 11.00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3) 1. beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich „Vergabeunterlagen“.
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.