DGUV3-Prüfungen Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
DGUV3-Prüfungen
Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte sowie Medizingeräte nach DGUV3.
Standort Ansbach
Sicherheitstechnische Überprüfung elektrischer Anlagen/Geräte des Fachbereich Technische Betriebsführung und Instandhaltung sowie Medizintechnik nach DGUV Vorschrift A3 am jeweiligen Standort der Bezirkskliniken Mittelfranken.
Geschätzte max. Gesamtmengen über gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung für das Los:
— Elektrische Geräte: 64 000 St.,
— Monteurstunden: 80 Std.
Vgl. Vergabeunterlagen
Standort Erlangen
Sicherheitstechnische Überprüfung elektrischer Anlagen/Geräte des Fachbereich Technische Betriebsführung und Instandhaltung sowie Medizintechnik nach DGUV Vorschrift A3 am jeweiligen Standort der Bezirkskliniken Mittelfranken.
Geschätzte max. Gesamtmengen über gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung für das Los:
— Elektrische Geräte: 55 800 St.,
— Monteurstunden: 80 Std.
Vgl. Vergabeunterlagen
Standort Engelthal
Sicherheitstechnische Überprüfung elektrischer Anlagen/Geräte des Fachbereich Technische Betriebsführung und Instandhaltung sowie Medizintechnik nach DGUV Vorschrift A3 am jeweiligen Standort der Bezirkskliniken Mittelfranken.
Geschätzte max. Gesamtmengen über gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung für das Los:
— Elektrische Geräte: 17 680 St.,
— Monteurstunden: 80 Std.
Vgl. Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.— Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem Höhe versichert ist/sind oder er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u,
f) AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben.
— Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, E-Mail).
— Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VSt zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.
II.— Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung).
— Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
— Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden,können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
— Vgl. auch nach III.2.2 u III.2.3) erf Angaben.
I. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2018-2020 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter III.1.1) gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) u III.2.3) erf Angaben.
I.— Angabe von einer o mehrerer Referenzen, die erfolgreich durchgeführt wurden und die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität mit gleichartigen Tätigkeiten, also sicherheitstechnische Überprüfung der elektrischen Geräte nach DGUV-3) vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbbkt. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollst selbst, sondern ganz o teilw durch einen NU o einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtl verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allg Firmenprospekte o andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert o ungefährer Wert genügt), Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr.,
Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen.
— Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gesamt sowie Unterteilt nach Tätigkeit 2018-2020; alle Angaben jeweils für einzelne Jahre.
— Erklärung zu NU u Einrichtung entspr Erkl u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hins seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzügl die Verpflichtungserk für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formbl Verpflichtungserkl des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, u für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentl Leistungsteile erbringen sollen, entspr Erkl u auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name u Adresse des Dritte u Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1) gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) u III.2.2) erf Angaben.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers; Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Bevollmächtigter Vertreter genannt wird; siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt, Bieter können auf einzelne oder mehrere Lose anbieten. Die vom Auftraggeber genannten geschätzten Mengen in den Leistungsverzeichnissen basieren auf einer Interpolation der Mengen aus den letzten Jahren, ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Mengen oder eines jährlich wiederkehrenden Abrufs aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB, verwiesen wird insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de