Server-Housing Dienstleistungen 2021 — Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 OV 001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwbkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Server-Housing Dienstleistungen 2021 — Bekanntmachung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Server-Housing Dienstleistungen.
BMW BKK Dostlerstraße 3
80809 München
Standort Rechenzentrum: Umkreis von 20 km zum Haupterfüllungsort
Beschaffung von Server-Housing Dienstleistungen. Diese beinhaltet u. a.:
— Bereitstellung von Rackspace (ein Rack, optional ein zweites Rack) in einem exklusiven Cage,
— Bereitstellung einer Rechenzentrumsumgebung (insbesondere unterbrechungsfreie Stromversorgung, Kühlung, Brandschutz, Zugangskontrolle und Absicherung),
— Anbindung an das Netz der BMW AG.
Ausführliche Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Server-Housing Dienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://emc-hostco.de/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTDTLM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.