Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für AWISTA-Starnberg KU ab 1.7.2021 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awista-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für AWISTA-Starnberg KU ab 1.7.2021
Sammlung, Transport und Entsorgung von Alttextilien (Los1) und E-Schrott SG 4 + 5 (Los 2).
Los 1: Entsorgungsdienstleistung Alttextilien
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistung umfasst im Überblick
— die Leerung und Erfassung des Inhalts der vom Auftraggeber gestellten Depotcontainer zur gemeinsamen Erfassung von Alttextilien. Die Depotcontainer stehen an den Wertstoffinseln und auf den Wertstoffhöfen des Landkreis Starnberg;
— den Transport der Alttextilien zur Wiederverwendung oder zur weiteren Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen einschließlich etwaiger Sortier- und Umschlagleistungen;
— die Wiederverwendung und/oder die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der erfassten Alttextilien (inkl. aller Störstoffe). Nicht zum Leistungsumfang gehört neben der Gestellung der Erfassungscontainer und deren Bewirtschaftung, der Betrieb der Wertstoffhöfe sowie der Wertstoffinseln, welcher vom Auftraggeber sichergestellt wird. Leistungsbeginn ist der 1.7.2021.
Los 2: Entsorgungsdienstleistung E-Schrott /SG 4+5
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsspektrum umfasst:
— die Gestellung von Abroll- bzw. Absetzcontainern sowie Gitterboxen und 120 l Spannringfässern für die Erfassung von gemeinsam erfassten EAG der Sammelgruppen gem. § 2 Abs. 1 ElektroG (nachfolgend SG) 4 und 5 i.S.v. § 14 Abs. 1 ElektroG an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers,
— die Übernahme der an den Wertstoffhöfen gesammelten EAG der SG 4 (einschließlich Elektrospeicherheizgeräten (ESH) und 5,
— den Transport der übernommenen EAG (SG 4 und 5) zu der vom Auftragnehmer zu benennenden Erstbehandlungsanlage einschließlich unverzüglicher Verwiegung,
— die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der EAG der SG 4 und 5 in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und benannten Anlagen, Die vom Auftragnehmer vorgesehene Erstbehandlungsanlage für die Behandlung der EAG der SG 4 und 5, muss sich nicht zwingend im Gebiet des Auftraggebers befinden. Allein für die Haushaltsgroßgeräte (SG 4) und Haushaltskleingeräte (SG 5) hat der Auftraggeber die sog. Eigenvermarktung der Altgeräte nach § 14 Abs. 5 ElektroG angezeigt, so dass ihm hierfür die Entsorgungsverantwortung obliegt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er diese Anzeige weiterhin stellt. Nicht vom Auftrag erfasst sind
— der Betrieb der Wertstoffhöfe, welcher vom Auftraggeber sichergestellt wird,
— die Gestellung der Behälter zur Erfassung der Altgeräte der SG 1 bis 3 und 6 sowie Sammlung, Transport und Verwertung dieser SG. Leistungsbeginn ist 1.7.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Entsorgungsdienstleistung Alttextilien
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Entsorgungsdienstleistung E-Schrott /SG 4+5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4: Auf die Angaben wurde gem. § 5 Abs. (2) sowie § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.