Zusammenführung der Berufsschulen B5 und B14 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000221
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Zusammenführung der Berufsschulen B5 und B14
Der Gesamtauftrag umfasst die Zurverfügungstellung eines geeigneten Grundstücks/Gebäudes durch den Auftragnehmer, ggf. den Abbruch eines Bestandsgebäudes, die Planung und den Neubau oder den Umbau/die Sanierung ggf. mit Teilneubau nach den Vorgaben (vgl. Vergabeunterlagen) des Auftraggebers. Das Grundstück/Gebäudes ist an den Auftraggeber zu veräußern.
Die Stadt Nürnberg sucht für die beruflichen Schulen B5 und B14 einen neuen Schulstandort. Die Berufsschulen B5 und B14 sind bislang in getrennten Gebäuden und an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet untergebracht. Auf dem/den in diesem Investorenverfahren gesuchten Grundstück(en) ist nach der Vorgabe der Vergabeunterlagen durch den Auftragnehmer entweder ein Neubau für die Berufsschulen B5/B14 zu errichten und/oder ein vorhandenes Bestandsgebäude umzubauen bzw. zu sanieren. Der neue Schulstandort muss innerhalb des Nürnberger Stadtgebietes liegen und eine fußläufige Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ermöglichen. Die näheren Einzelheiten zum Schulstandort ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Zur Zeit steht der Stadt Nürnberg kein geeignetes Grundstück/Gebäude zur Verfügung. An dem neuen Standort sind folgende Nutzungsbereiche unterzubringen: Berufsschule B5, Berufsschule B14, Sporthalle, Außensportanlagen und Außenanlagen inklusive Stellplätze. Die Berufsschulen B5/B14 werden von ca. 1 502 Schülern genutzt werden. Der ungefähre Flächenbedarf beträgt 16 736 m2 NUF gemäß DIN 277. An Außen-/Spielflächen sind ca. 5 138 m2 erforderlich. Es ist von einem Parkplatzbedarf von ca. 180 Kfz-Stellplätzen zzgl. Motorrad- und Fahrradstellplätzen auszugehen. Vom späteren Auftragnehmer werden folgende Leistungen erwartet: Zur Verfügungstellung (d. h. Verkauf an die Stadt Nürnberg) eines oder mehrere Grundstücke; vollständige Planung und Neubau bzw. Sanierung eines Bestandsgebäudes (ggf. mit Teilneubau) zur Unterbringung der Berufsschulen B5 und B14. Übernahme der Bauzwischenfinanzierung bis zur Abnahme der Bauleistungen. Erbringung von Inbetriebnahmeleistungen in einer Nachlaufphase nach Abnahme der Bauleistungen zur Implementierung, Festigung und Optimierung des Regelbetriebs der technischen Anlagen. Darüber hinaus Erbringung von Wartungs- und Inspektionsleistungen für bestimmte technische Gewerke für einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren nach Abnahme der Bauleistungen.
Siehe Teilnahmebedingungen und Anlage „G.I.08-Auswahlkriterien-Stufe 1“
Der Bieter hat ein geeignetes Grundstück/Gebäude zur Verfügung zu stellen und hat die Bereitschaft zu erklären, dieses Grundstück mit Abschluss des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber zu übereignen i. V. m. der Bauverpflichtung zur Planung und der Bebauung nach den Vorgaben des Auftraggebers (vgl. Vergabeunterlagen) mit dem Ziel, der schlüsselfertigen Fertigstellung und Abnahme der Berufsschulen B5 und B14 am 30.6.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (für den vorgesehenen Projektleiter Objektplanung).
a) Unverbindliche Mitteilung eines zum Geschäftsbetriebes in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstitut, dass für den Fall der Auftragserteilung die Bauzwischenfinanzierung sowie die geforderten Bürgschaften in der Bauphase sichergestellt werden (Letter of Intent).
b) Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden inklusive Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
c) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für die Bereiche Objektplanung, TGA-Planung und Bauleistungen.
Darüber hinaus haben die Bewerber die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Eigenerklärungen vorzulegen. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Bewerberformulare sind zu verwenden. Im Übrigen gilt die Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis bzw. der vorläufige Nachweis durch eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) als ausreichend, sofern hierin alle geforderten Nachweise/Erklärungen enthalten sind.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber erfolgt auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Bewertungsmatrix für die Eignungsprüfung.
a) Mindestkriterium für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Darlegung und Bestätigung im Teilnahmewettbewerb, dass ein geeignetes Grundstück für die Errichtung der Berufsschulen B5/B14 zur Verfügung steht. Mindestanforderungen an die Geeignetheit des Grundstücks sind: Lage des Grundstücks innerhalb des vorgegebenen Radius (vgl. Vergabeunterlage G.III.74). Unterbringung der Flächenbedarfe für die Berufsschulen, die Außen- und Sportflächen sowie die Stellplatzflächen auf den Grundstücken; gute Anbindung an den öffentlichen schienengebundenen Personennahverkehr (weitere Erläuterungen in den Vergabeunterlagen) sowie die planungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Der Bewerber hat mit Abgabe des Teilnahmeantrages verbindlich zu erklären, dass er bereit ist, im Falle der Zuschlagserteilung das Grundstück, ggf. nebst Gebäude durch den Abschluss eines entsprechenden notariellen Grundstückskaufvertrages an den Auftraggeber zu übereignen.
b) Angabe der beschäftigten qualifizierten Mitarbeiter (Architekt, Ingenieur, Bachelor, Master usw.) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für die Bereiche Objektplanung, TGA-Planung und Bauleistung.
c) Vergleichbare Referenzprojekte im Zeitraum 2016 bis 2020. Der Referenzzeitraum von 5 Jahren wird gewählt, um den Wettbewerb zu vergrößern. Die Projektreferenzen sind für die Leistungsbereiche Objektplanung, TGA-Planungen und Bauleistungen anzugeben. Als vergleichbare werden angesehen:
— Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume bei Neubauten und Umbauten/Modernisierungen für einen öffentlichen Auftraggeber für Gebäude im Bildungsbereich, Gesundheitsbereich, Büro-/Verwaltungsgebäude oder Bereiche vergleichbarer Komplexität.
—— Leistungsumfang: Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI,
—— Honorarzone III HOAI und höher,
—— anrechenbare Kosten/Investitionskosten (KG 200 bis 500 nach DIN 276): Mind. 40 Mio. EUR brutto,
— TGA Planungen für einen öffentlichen Auftraggeber für Gebäude im Bildungsbereich, Gesundheitsbereich, Büro-/Verwaltungsbereich oder in Bereichen vergleichbarer Komplexität,
—— Erbringung von Planungsleistungen für mind. 4 der Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI,
—— Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI,
—— Anrechenbare Kosten/Investitionskosten (KG 400 nach DIN 276): Mind. 10 Mio. EUR brutto,
— Bauleistungen für die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes für Nutzungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Büro/Verwaltung oder Bereichen vergleichbarer Komplexität für einen öffentlichen Auftraggeber,
—— Investitionskosten (KG 200 bis 700 inkl. KG 600 nach DIN 276): Mind. 60 Mio. EUR brutto.
Der Auftraggeber verlangt zum Nachweis der Eignung als Mindestanforderung die Vorlage einer vergleichbaren Projektreferenz für die Leistungsbereiche Objektplanung, TGA-Planung und Bauleistung. Nur die Teilnahmeanträge, die diese geforderten Mindestanforderungen im Hinblick auf die Referenz-Projekte und das Mindestkriterium der Geeignetheit und Zurverfügungstellung des Grundstücks (vgl. III.1.3 a)) erfüllen, werden auf Grundlage der Bewertungsmatrix zur Eignungsprüfung gewertet und bepunktet. Die Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach abschließender Bewertung die Ränge 1-5 gemäß der Bewertungsmatrix zur Eignungsprüfung belegen, werden zur Abgabe eines 1. Indikativen Angebotes aufgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWV bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— die vorstehend genannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet Ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information des betroffenen Bieters und Bewerbers durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).