Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges TSF-W für die Feuerwehr Oberfellendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-FW-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesenttal
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91346
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges TSF-W für die Feuerwehr Oberfellendorf
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges TSF-W aufgeteilt in 3 Lose.
Los 1: Fahrgestell
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung eines Fahrgestells für das TSF-W.
Los 2: Aufbau
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung des Aufbaus auf das angelieferte Fahrgestell.
Los 3: Beladung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung der Beladung an den Aufbauhersteller.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Fahrgestell
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90441
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Aufbau
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Beladung
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981530
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.