Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/0033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromobiliar
Ausstattung der Verwaltungsgebäude der Stadt Schwabach mit Büromöbiliar (ausgenommen Schulen und Kindergärten); z. B. Steharbeitspätze, diverse Schränke, Rollcontainer Besucherstühle, Aktenschränke.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Stadt Schwabach mit Büromobiliar. Die Lieferstellen betreffen die Verwaltungsgebäude der Stadt Schwabach. Der Belieferungszeitraum beträgt zwei Jahre. Er beginnt am 1.12.2020 und endet am 30.11.2022 mit zweimaliger Option auf Verlängerung um 1 Jahr. Die Belieferung beinhaltet ein festgelegtes Kernsortiment. Darüber hinaus ist auch die Belieferung aus dem Katalogsortiment vorgesehen. Die Anlieferung der im gesamten Sortiment enthaltenen Waren ist binnen maximal 6-8 Wochen ab Bestellung zu gewährleisten. Die gebrauchsfertige Montage ist durch qualifiziertes Personal durchzuführen (inklusive persönlicher Bedienungseinweisung mit dem fachgerechten Aufbau des Büromobiliares).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über dasVergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften inseinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zurügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zuwollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durchden Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.