Fraunhofer EMI Freiburg -IZN Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit — V_006_756148_D Technische Ausrüstung HLSK AG 1, 2, 3, 7 und 8 Referenznummer der Bekanntmachung: EMI Freiburg - V_006_756148_D Technische Ausrüstung HLSK AG 1, 2, 3, 7 und 8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer EMI Freiburg -IZN Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit — V_006_756148_D Technische Ausrüstung HLSK AG 1, 2, 3, 7 und 8
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der
RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 22 450 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens
Erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den
Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RB Bau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der
Genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§56 HOAI): 1, 2, 3, Honorsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gern. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % — Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Georges-Köhler-Allee
79110 Freiburg
Das Fraunhofer Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit, IZN, ist ein von 5 Freiburger Fraunhofer Instituten EMI, IAF, IPM, ISE und IWM gemeinsam geplanter Institutsneubau auf dem Gelände der Technischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Gebäude soll mehrerere Fraunhofer-Professuren unter der Leitung des EMI am Institut für Nachhaltige Technische Systeme (INATECH) aufnehmen. Die Forschungsprojekte erfolgen in den thematischen Schwerpunkten nachhaltige Werkstofflösungen, Energiesysteme und Resilienz kritischer Infrastrukturen. Es wird ein hoch spezialisierter Forschungsbau für ca. 115 Mitarbeitende benötigt, der sowohl Büroräume, als auch chemische und physikalische Labore, Werkstatträume, Seminar- und Besprechungsräume, IT-Infrastrukturräume und Lagerflächen enthält. Der genehmigte Flächenbedarf beträgt 2 681 m2 NF 1-6 und teilt sich auf in Wohnen und
— Aufenthalt 16 m2,
— Büroarbeit 1 336 m2,
— Produktion, Hand- und Maschinenarbeit 852 m2,
— Lagern, Verteilen und Verkaufen 200 m2,
— Bildung, Unterricht und Kultur 265 m2,
— Heilen und Pflegen 12 m2.
Das Grundstück weist eine Fläche von ca. 5 040 m2 auf und ist mit Ver-und Entsorgungsleitungen zu erschließen. Unter Anderem sind wissenschaftliche Ausstattungen für Halbleiterdiagnostik, Laseroptische Messverfahren, Optische Referenzstrecken, Prüfanlagen für mechanische Charakterisierung, Mikrostrukturdiagnostik, Hochfrequenzmesstechnik (Platinenfertigung), Materialvorbereitung, Werkstoffcharakterisierung, Rechencluster vorgesehen. Es sind die Technischen Anlagen der Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8 zu planen und die Ausführung zu überwachen. In der Anlagengruppe 7 sind unter Anderem die technischen Gase und die Laborausstattung enthalten.
Die Fraunhofer-Gesellschaft legt großen Wert auf die Realisierung eines innovativen, nachhaltigen und ressourcenschonenden, aber gleichzeitig wirtschaftlichen Gebäude-, Energie-, und Betriebskonzepts. Eine Zertifizierung nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) ist beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor: Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fraunhofer EMI Freiburg -IZN Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit — V_006_756148_D Technische Ausrüstung HLSK AG 1, 2, 3, 7 und 8
Ort: Teningen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland