Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Landkreis Kelheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Landkreis Kelheim
— Los 1: Altpapiervermarktung,
— Los 2: Betrieb einer Umladestation.
Altpapiervermarktung
Landkreis Kelheim
— Abholung des Altpapiers an Umladestation des Auftragnehmers von Los 2,
— Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung),
— Ggf. Entsorgung von Störstoffen und/oder Sortierresten,
— Optional: Durchführung des Meldewesens (WME-FAKT).
Betrieb einer Umladestation
Landkreis Kelheim
— Übernahme des Altpapiers aus der Sammlung des Landkreises Kelheim im Hol- und Bringsystem,
— Verwiegung des Altpapiers,
— Ggf. Trennung der Massen für eine körperliche Übergabe des Verpackungsanteils.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Altpapiervermarktung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brieselang
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14656
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb einer Umladestation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7) und V.2.4) Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]