Beschaffung von IT-Leistungen für die Stadt Hammelburg Referenznummer der Bekanntmachung: 23-2021-IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hammelburg
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97762
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Leistungen für die Stadt Hammelburg
Beschaffung von IT-Leistungen für die Stadt Hammelburg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
WLAN-Infrastruktur gem. Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall
[Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall
[Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden je Schadensfall
[Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln je Schadensfall
— Vorlage von 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
— BVB – Besondere Vertragsbedingungen für Liefer-/Dienstleistungen,
— ZVB – Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen,
— VOL/B,
— Leistungsbeschreibung,
— die Leistungsverzeichnisse,
— Vergabeunterlagen,
— EVB-IT Kauf-AGB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.