Kettenbaggerleistungen mit Rahmenvereinbarung, Gew. I_FPO Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1277706-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kettenbaggerleistungen mit Rahmenvereinbarung, Gew. I_FPO
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Flussmeisterstelle Postmünster, benötigt Baggerleistungen für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung, inclusive Altarme und Seitengewässer, den dazugehörigen Hochwasserschutzanlagen und Grundstücken.
Für die Unterhaltungsarbeiten ist ein Kettenbagger mit verschiedenen Anbaugeräten zur Abwicklung der wechselnden Aufgaben erforderlich.
Neben Erd- und Entlandungsarbeiten sind hauptsächlich Steinsatzarbeiten mit Wasserbausteinen an Querbauwerken (z. B. Sohlrampen) und Uferschutzeinrichtungen auszuführen.
Ingenieurbiologische Maßnahmen (z. B. Totholzbau, Weidenspreitlagen) gehören auch zum Auftragsumfang.
Der Einsatz erfolgt entsprechend den Vorgaben der Flussmeisterstelle Postmünster.
Der Einsatzbereich umfasst die Gewässer Rott (Fluss-km 29,200-79,000) und Vils (Fluss-km 19,200-22,440) im Landkreis Rottal-Inn.
Landkreis Rottal-Inn
— 900 Stunden Kettenbagger inclusive Bedienpersonal; 18-20 t Betriebsgewicht; Grabweite mindestens 8 m; Kettenlaufwerk mindestens 60 cm Bodenplattenbreite (Bodendruck); Verstellausleger.
Anbaugeräte: Grabenräumschaufel, Pendelgreifer, Tieflöffel, Sortiergreifer, Hydraulikhammer.
— 20 Stunden Mithilfe des Maschinisten bei Handarbeiten, z. B. Aufnageln von Erosionsgewebe für Uferschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kettenbaggerleistungen mit Rahmenvereinbarung, Gew. I_FPO
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roßbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]