Elektrogeräte für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021TSP000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrogeräte für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Elektrogeräte für die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern.
Elektroherde
Regierungsbezirk Niederbayern
Elektroherde für die Gemeinschaftsunterkünfte.
Kühlschränke
Regierungsbezirk Niederbayern
Kühlschränke für die Gemeinschaftsunterkünfte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroherde
Ort: Stuttgart-Feuerbach
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kühlschränke
Ort: Holdorf
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen/Nachweise/Formblätter: Ausführlich: Siehe Formular L 2110 EU: Formblatt L 2130 (Angebotsschreiben), Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124 EU), Detaillierte Lieferbeschreibung: Für alle Einzelpositionen („OZ“) aller Lose (für die ein Angebot abgegeben wurde), Nachweis des Versicherungsschutzes (Betriebshaftpflichtversicherung), Foto für alle Einzelpositionen aller Lose (d. h. für alle angebotenen Produkte), Eigenerklärung zur Eignung für Unterauftragnehmer, Referenzbescheinigungen bzw. Formblätter 444 (auch ggf. vorhandene Unterauftragnehmer).
Alle Formblätter/Unterlagen/Nachweise sind für jedes Los gesondert einzureichen (Nur für die Lose, für die auch ein Angebot abgegeben wird).
Zusätzlich bei Arbeits- oder Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmern: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt L 235) und Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L 236), Eigenerklärung zur Eignung (L 124 EU).
Erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen, Namen der Unterauftragsnehmer Zuschlagskriterium: Maßgeblich ist der Nettopreis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen (ohne Skonto). Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter (= Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % gewertet. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur derjenige Anteil zugrunde zu legen, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines sonstigen Bieters, wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieb oder anerkannte Blindenwerkstatt ist mit dem Angebot zu führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.