Hygienebeauftragter (m/w/d) für die Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen in Schwaben Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-11_HYG _03/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hygienebeauftragter (m/w/d) für die Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen in Schwaben
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Dienstleistung eines Hygienebeauftragten (m/w/d) für die Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts- Dependancen für Asylbewerber im gesamten Regierungsbezirk Schwaben aus.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Tätigkeit des Hygienebeauftragten (m/w/d) für die von ihm im Regierungsbezirk Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkünften und ANKER-Dependancen, die der Unterbringung von Asylsuchenden dienen, aus. Der Freistaat Bayern betreibt im Regierungsbezirk derzeit rund 80 Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen. Für diese Einrichtungen und Unterkünfte wird ein Hygienebeauftragter (m/w/d) ausgeschrieben, der das Hygienemanagement als ständiger Ansprechpartner der Einrichtungsleitungen in jeglichen Hygienefragen und zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen übernimmt.
Zu den Aufgaben des Hygienebeauftragten zählen:
— Ausarbeitung eines Hygieneplans iSd § 36 Abs. 1 IfSG auf der Grundlage einer Hygienebegehung (Erstbegehung) für die betreffenden Einrichtungen oder Unterkünfte (und für ggf. vorhandene Quarantäne-Einrichtungen) und dessen regelmäßige Fortschreibung,
— Folgebegehungen zur Überprüfung des Ist-Zustands mit dem Hygieneplan als Soll-Zustand,
— Hygieneunterweisungen und Schulungen von externen Dienstleistern,
— Beratung zu Beschaffung und Umgang mit Desinfektionsmitteln,
— Kontakt mit zuständigen Behörden (insb. örtlichen Gesundheitsämtern),
— Dokumentation der Tätigkeit als Hygienebeauftragter.
Bei der Auftragsausführung ist Personal einzusetzen, das über eine erfolgreiche abgeschlossene Fortbildung als Hygienebeauftragte sowie möglichst über eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Hygienefachkraft und eine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt.
Die Einzelheiten sind dem Dienstleistungsvertrag mit Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ordentlich kündigt. Der Auftrag endet spätestens am 31.7.2026 um 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung (L 124) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1) Eigenerklärung Scientology.
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
3) Aktuelle Gewerbeanmeldung oder -ummeldung.
4) Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person).
Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen).
6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen).
7) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Tätigkeit als Hygienebeauftragter oder vergleichbare Leistungen des Hygienemanagements) in den abgelaufenen 3 Kalenderjahre 2018 bis 2020 von [Betrag gelöscht] EUR p.a.
s.o.
8) Mindestens fünf vergleichbaren Referenzen. Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber aufgrund der besonderen Anforderungen eines Hygienebeauftragten in einer Flüchtlingseinrichtung im Hinblick auf den Infektionsschutz und die hieraus resultierenden Hygieneanforderungen darauf ab, dass die Referenz die Tätigkeit als Hygienebeauftragter bzw. vergleichbare Tätigkeiten des Hygiene-Managements in einer Gemeinschaftsunterkunft, ANKER-Einrichtung oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, Psychiatrie, Kinderheim etc.) umfasst. Die Tätigkeit muss im Referenzzeitraum der letzten 3 Jahre (April 2018 bis April 2021) für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ausgeübt worden sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können bis zum 7.5.2021 über das Vergabeportal als Bieternachricht eingereicht werden. Bei Eingang einer Bieternachricht nach diesem Zeitpunkt kann eine fristgerechte Antwort vor Angebotsabgabefrist nicht mehr gewährleistet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.