Brandschutzbeauftragter (m/w/d) für Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen in Schwaben Referenznummer der Bekanntmachung: Geschäftszeichen: 14.2-11_BrandSchutz_04/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzbeauftragter (m/w/d) für Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen in Schwaben
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten (m/w/d) für die Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben in 3 regionalen Teillosen aus.
Los 1: Schwaben Nord
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten (m/w/d) für die von ihm im Regierungsbezirk Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkünften und ANKER-Dependancen, die der Unterbringung von Asylsuchenden dienen, in 3 regionalen Teillosen (Schwaben Nord – Mitte -Süd) aus. Der Freistaat Bayern betreibt im Regierungsbezirk derzeit rund 80 Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen. Für diese Einrichtungen und Unterkünfte wird ein Brandschutzbeauftragter (m/w/d) ausgeschrieben, der die Einrichtungsleitungen in Abstimmung mit der internen Brandschutzbeauftragten des Auftraggebers in jeglichen Fragen des Brandschutzes berät.
Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten zählen:
— Regelmäßige Brandschutzbegehungen (mindestens 2x jährlich sowie anlassbezogen) in den Einrichtungen und Unterkünften mit Beurteilung der Brandgefährdung,
— Erstellung von Brandschutzkonzepten sowie Alarm- und Evakuierungskonzepten,
— Erstellung bzw. Fortschreibung der Brandschutzordnungen,
— Durchführung der Feuerbeschau,
— Erstellung von Betriebsanweisungen und Schulungen insb. für Brandhelfer und Räumungshelfer,
— Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen und
— Dokumentation der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter.
Bei der Auftragsausführung ist Personal einzusetzen, das mindestens über eine abgeschlossene Ausbildung als Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzgutachter nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 und DGUV-Information 205-003 und möglichst über die Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen.
Los 1:
Los 1 Schwaben Nord umfasst derzeit 25 Einrichtungen und Unterkünfte in den Landkreisen Donau-Ries, Dillingen a.d. Donau, Neu-Ulm und Günzburg.
Die Einzelheiten sind dem Dienstleistungsvertrag mit der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ordentlich kündigt. Der Auftrag endet spätestens am 31.7.2026 um 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen:
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie form- und fristgerecht eingereicht, ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
Los 2 Schwaben Mitte
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten (m/w/d) für die von ihm im Regierungsbezirk Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkünften und ANKER-Dependancen, die der Unterbringung von Asylsuchenden dienen, in 3 regionalen Teillosen (Schwaben Nord – Mitte -Süd) aus. Der Freistaat Bayern betreibt im Regierungsbezirk derzeit rund 80 Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen. Für diese Einrichtungen und Unterkünfte wird ein Brandschutzbeauftragter (m/w/d) ausgeschrieben, der die Einrichtungsleitungen in Abstimmung mit der internen Brandschutzbeauftragten des Auftraggebers in jeglichen Fragen des Brandschutzes berät.
Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten zählen:
— Regelmäßige Brandschutzbegehungen (mindestens 2x jährlich sowie anlassbezogen) in den Einrichtungen und Unterkünften mit Beurteilung der Brandgefährdung,
— Erstellung von Brandschutzkonzepten sowie Alarm- und Evakuierungskonzepten,
— Erstellung bzw. Fortschreibung der Brandschutzordnungen,
— Durchführung der Feuerbeschau,
— Erstellung von Betriebsanweisungen und Schulungen insb. für Brandhelfer und Räumungshelfer,
— Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen,
— Dokumentation der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter.
Bei der Auftragsausführung ist Personal einzusetzen, das mindestens über eine abgeschlossene Ausbildung als Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzgutachternach vfdb-Richtlinie 12/09-01 und DGUV-Information 205-003 und möglichst über die Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen.
Los 2:
Los 2 Schwaben Mitte umfasst derzeit 37 Einrichtungen und Unterkünfte in den Landkreisen Aichach-Friedberg und Augsburg und der kreisfreien Stadt Augsburg.
Die Einzelheiten sind dem Dienstleistungsvertrag mit der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ordentlich kündigt. Der Auftrag endet spätestens am 31.7.2026 um 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen:
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie form- und fristgerecht eingereicht, ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
Losbeschreibung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten (m/w/d) für die von ihm im Regierungsbezirk Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkünften und ANKER-Dependancen, die der Unterbringung von Asylsuchenden dienen, in 3 regionalen Teillosen (Schwaben Nord – Mitte -Süd) aus. Der Freistaat Bayern betreibt im Regierungsbezirk derzeit rund 80 Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkunfts-Dependancen. Für diese Einrichtungen und Unterkünfte wird ein Brandschutzbeauftragter (m/w/d) ausgeschrieben, der die Einrichtungsleitungen in Abstimmung mit der internen Brandschutzbeauftragten des Auftraggebers in jeglichen Fragen des Brandschutzes berät.
Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten zählen:
— Regelmäßige Brandschutzbegehungen (mindestens 2x jährlich sowie anlassbezogen) in den Einrichtungen und Unterkünften mit Beurteilung der Brandgefährdung,
— Erstellung von Brandschutzkonzepten sowie Alarm- und Evakuierungskonzepten,
— Erstellung bzw. Fortschreibung der Brandschutzordnungen,
— Durchführung der Feuerbeschau,
— Erstellung von Betriebsanweisungen und Schulungen insb. für Brandhelfer und Räumungshelfer
— Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen,
— Dokumentation der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter.
Bei der Auftragsausführung ist Personal einzusetzen, das mindestens über eine abgeschlossene Ausbildung als Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzgutachter nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 und DGUV-Information 205-003 und möglichst über die Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen
Los 3:
Los 3 Schwaben Süd umfasst derzeit 20 Einrichtungen und Unterkünfte in den Landkreisen Unterallgäu, Lindau (Bodensee), Ostallgäu und Oberallgäu sowie den kreisfreien Städten Memmingen, Kaufbeuren, Kempten.
Die Einzelheiten sind dem Dienstleistungsvertrag mit der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ordentlich kündigt. Der Auftrag endet spätestens am 31.7.2026 um 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen:
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie form- und fristgerecht eingereicht, ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung (L 124) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1) Eigenerklärung Scientology.
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall und für Umwelthaftpflichtschäden von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflicht-Schäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
3) Aktuelle Gewerbeanmeldung oder -ummeldung.
4) Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person).
Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen).
6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen).
7) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte oder vergleichbare Beratungsleistungen im Bereich des Brandschutzes) in den abgelaufenen 3 Kalenderjahre 2018 bis 2020 von mindestens
— [Betrag gelöscht] EUR p.a. für Los Schwaben Nord,
— [Betrag gelöscht] EUR p.a. für Los Schwaben Mitte,
— [Betrag gelöscht] EUR p.a. für Los Schwaben Süd.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft, die ein Angebot für mehrere Lose abgegeben will, muss im Zuschlagsfall einen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags p.a. aufweisen, der die geforderten Mindestumsätze für alle Lose deckt, für die der Zuschlag erteilt werden soll.
Bei einem Zuschlag auf Los Schwaben Nord und Los Schwaben Mitte muss ein Bieter also einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz als Brandschutzbeauftragter oder vergleichbar von [Betrag gelöscht] EUR p.a. haben, bei einem Zuschlag auf alle 3 Lose von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
s.o.
8) Vergleichbare Referenzen.
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen.
Die Vergleichbarkeit wird im Hinblick auf die inhaltliche Vergleichbarkeit bewertet (Ziff. II.1.2) der Eignungsmatrix). Referenzen werden nur gewertet, wenn die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter (m/w/d) in den letzten 3 Kalenderjahren für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ausgeübt worden ist (Mindestanforderung).
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu 6 einschlägigen Referenzen einreichen, die auf nachfolgenden Kriterien eingeht. Die nachfolgenden Kriterien werden anhand derselben 6 Referenzen gewertet (also beispielsweise nicht: Kriterium a) mit Referenz 1 bis 6 und Kriterium b) mit Referenz 7 bis 12. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 6 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
a) Referenzen umfasst Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter (oder vergleichbar) in einer Gemeinschaftsunterkunft, ANKER-Einrichtung oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, Psychiatrie, Kinderheim etc.),
b) Referenz umfasst die Durchführung von behördlich angeordneten oder von Feuerversicherer geforderter Feuerbeschau,
c) Referenz umfasst die Erstellung von Betriebsanweisungen und Schulungen für Brandhelfer und Räumungshelfer,
d) Referenz umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen,
e) Referenz umfasst die Beurteilung von Brandgefährdungen am Arbeitsplatz.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
9) Anzahl der Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Bewertet wird die Anzahl der verfügbaren technischen Fachkräfte, d. h. Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte, die mindestens über eine abgeschlossene Ausbildung als Brandschutzbeauftragter bzw. Brandschutzgutachter nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 und DGUV-Information 205-003 oder eine höherwertige Ausbildung, insbesondere eine abgeschlossene feuerwehrtechnische Ausbildung, ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschul- oder Technikerstudium mit Schwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik, verfügen.
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf 2 Dezimalen kaufmännisch gerundet. Mindestanforderung 1,00 technische Fachkräfte. Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 VgV).
Zu 8) Mindestens 3 vergleichbare Referenzen als Brandschutzbeauftragter bzw. eine vergleichbare Beratung im Bereich des Brandschutzes in einer Gemeinschaftsunterkunft, ANKER-Einrichtung oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Krankenhaus, Alten‐ und Pflegeheim, Psychiatrie, Kinderheim etc.) umfasst. Die Tätigkeit muss im Referenzzeitraum der letzten 3 Jahre (April 2018 bis April 2021) für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ausgeübt worden sein.
Zu 9): Mindestens 1,0 Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die mindestens über eine abgeschlossene Ausbildung als Brandschutzbeauftragter bzw. Brandschutzgutachter nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 und DGUV-Information 205-003 oder eine höherwertige Ausbildung, insbesondere eine abgeschlossene feuerwehrtechnische Ausbildung, ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschul- oder Technikerstudium mit Schwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik, verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können bis zum 7.5.2021 über das Vergabeportal als Bieternachricht eingereicht werden. Bei Eingang einer Bieternachricht nach diesem Zeitpunkt kann eine fristgerechte Antwort vor Angebotsabgabefrist nicht mehr gewährleistet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.