Linienbündel Hochspessart B (Linien 42, 43, 47)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-aschaffenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel Hochspessart B (Linien 42, 43, 47)
Der Landkreis Aschaffenburg ist freiwilliger Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007.
Er beabsichtigt die Vergabe von öffentlichen Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in dem Linienbündel Hochspessart B (Linien 42, 43, 47).
Der öffentliche Personenbeförderungsauftrag beginnt am 1.1.2022 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren (120 Monate).
Landkreis Aschaffenburg
Der Landkreis Aschaffenburg ist freiwilliger Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt er auf seinem Kreisgebiet einen öffentlichen Personenbeförderungsauftrag.
Auftragsgegenstand sind Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 PBefG. Das Leistungsvolumen beträgt derzeit im Regelbetriebsjahr nominal 612.520,37 Fpl-km. Umfasst sind die folgenden Linien:
— Linie 42: Aschaffenburg - Hösbach-Bhf. - Waldaschaff - Weibersbrunn - Rothenbuch,
— Linie 43: Aschaffenburg - Haibach - Hösbach-Bhf. - Hösbach - Goldbach - Aschaffenburg,
— Linie 47: Wochenendverkehr Hochspessart.
Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzlich zu dem ausgeschriebenen Leistungsvolumen die Durchführung von bedarfsgesteuerten Verkehren zu beauftragen. Diese bedarfsgesteuerten Verkehre sollen auf Linien des Regelverkehrs realisiert werden und diesen ergänzen (z. B. am Wochenende, abends), ggf. können sie in einzelnen Zeitlagen auch Regelverkehre ablösen. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Recht des Auftraggebers, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option.
Erläuterung zu Ziffer II.2.5): Zum Zwecke der Angebotsbewertung wird ein Wertungspreis gebildet. Nähere Erläuterungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 8.2,
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 8.3,
3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, Formblatt 8.4.
Im Falle der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, dieser kann über das Formblatt „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen, Formblatt 8.5" erbracht werden. Die Verwendung des Formblattes ist jedoch nicht verpflichtend, der Nachweis kann auch in anderer Form erbracht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB abzugeben.
Der nachfolgend geforderte Jahresabschluss ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Der Nachweis über die finanzielle Durchführbarkeit erforderlicher Investitionen muss durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen / Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen (vgl. Formblatt 8.5). In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (vgl. § 47 Abs. 3 VgV).
1. Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, mindestens der Jahresabschluss aus dem Jahr 2019,
2. Eigenerklärung zu den im Bestand befindlichen Fahrzeugen und möglichen geplanten Fahrzeuginvestitionen (vgl. Formblatt 8.6),
3. Nachweis über die finanzielle Durchführbarkeit der für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Investitionen in den Fahrzeugpark (die Anzahl der erforderlichen Busse kann aus der Beschreibung der Beschaffung hier bzw. der Leistungsbeschreibung abgeleitet werden).
Soweit ein Bieter die erforderlichen Fahrzeuge oder Teile davon bereits im Bestand hat, ist dies mit dem Formblatt 8.6 nachzuweisen. Soweit Ersatzinvestitionen in den Fahrzeugpark geplant werden (müssen), um die Bedingungen für das zulässige Flottendurchschnittsalter (vgl. Leistungsbeschreibung, Kap. 2.5.4) der Regelleistungen mit Bussen einhalten zu können, ist die Finanzierbarkeit dieser Ersatzinvestitionen nachzuweisen. Dies kann erfolgen durch:
a) eine Bankbestätigung, welche für die Anzahl der zur Neuanschaffung geplanten Fahrzeuge bei Annahme eines marktüblichen Kaufpreises eine Finanzierungszusage bzw. eine korrespondierende Bonitätszusage beinhaltet,
b) Eigenkapital von [Betrag gelöscht] EUR zum 31.12.2019 für jedes neu zu beschaffende Fahrzeug (Nachzuweisen durch den Jahresabschluss oder mit einer Eigenerklärung auf Formblatt 8.7) oder
c) eine Bankbürgschaft in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je neu zu beschaffendem Fahrzeug.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen / Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen (vgl. Formblatt 8.5).
1. Benennung des aktuellen Betriebsleiters nach BOKraft. Ein Nachweis über die Bestellung des Betriebsleiters ist beizufügen.
2. Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen, Formblatt 8.8.
Zu 2: Mindestens erforderlich ist eine Referenz über Leistungen vergleichbarer Art mit einem Leistungsvolumen von 335 000 Fahrplan-Kilometer / Jahr. Vergleichbar sind Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG in einem Verkehrsverbundraum oder in einer Tarifkooperation, jeweils immer mit eigenem Vertrieb, von jeweils mindestens 3 Jahren. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen. Zulässig ist auch, wenn die Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre endet und diesen Zeitraum deshalb nur teilweise abdeckt.
1. Der Auftraggeber verweist auf den mit Bekanntmachung vom 20.3.2018 im Bundesanzeiger für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Landesverbandes der Bayerischen Omnibusunternehmen (LBO) mit der Gewerkschaft Verdi für das private Omnibusgewerbe im Freistaat Bayern.
Zur Gewährleistung transparenter und vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen und um das Risiko des Sozialdumpings zu verhindern, müssen darüber hinaus die Tarif- und Sozialstandards für die Beschäftigung und Vergütung der Personale des Auftragnehmers entsprechend den konkreten Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zur Anwendung kommen.
2. Eine Übertragung der Leistung oder von Teilen der Leistung durch den Auftragnehmer auf Dritte ist auf maximal 60 % des Auftragswertes begrenzt und nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern unter https://www.daisikomm.de/verfahren/D46785 barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter (Anlagen) vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126 b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform „daisi by BPV“ - www.daisikomm.de - durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich / telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche / telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 7.5.2021 gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
6. Ergänzung zu Ziffer III.2.2) – Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer muss für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. EUR, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. EUR je geschädigter Person nachweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere Unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/