Ausschreibung Fortschreibung des Nahverkehrsplan Stadt Augsburg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, Landkreis Augsburg und Landkreis Aichach-Friedberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Fortschreibung des Nahverkehrsplan Stadt Augsburg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, Landkreis Augsburg und Landkreis Aichach-Friedberg
Die Stadt Augsburg und die Landkreise Dillingen a. d. Donau, Augsburg und Aichach-Friedberg sind Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs in ihren jeweiligen Gebieten und zugleich Gesellschafter der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH). Die Aufgabenträger im AVV haben im Jahr 1999 einen Nahverkehrsplan aufgestellt, der jeweils in den Jahren 2006 und 2015 fortgeschrieben wurde. Gegenstand dieser Vergabe ist die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Nahverkehrsraum Augsburg. Der Auftraggeber erwartet, dass der Nahverkehrsplan durch den Auftragnehmer erstellt wird und hierbei eine intensive Abstimmung mit ihm und weiteren einzubeziehenden Akteuren erfolgt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Stadt Augsburg. Der Auftrag betrifft die Fortschreibung des Nahverkehrsplan für die Aufgabenträger Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau und Stadt Augsburg.
Die Stadt Augsburg und die Landkreise Dillingen a. d. Donau, Augsburg und Aichach-Friedberg sind Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs in ihren jeweiligen Gebieten und zugleich Gesellschafter der Augs-burger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH). Die Aufgabenträger im AVV haben im Jahr 1999 einen Nahverkehrsplan aufge-stellt, der jeweils in den Jahren 2006 und 2015 fortgeschrieben wurde. Gegenstand dieser Vergabe ist die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Nahverkehrsraum Augsburg. Der Auftraggeber erwartet, dass der Nahverkehrsplan durch den Auftragnehmer erstellt wird und hierbei eine intensive Abstimmung mit ihm und weiteren einzubeziehenden Akteuren erfolgt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Es ist der Nahverkehrsplan durch den Auftragnehmer zu erstellen. Hierbei hat eine intensive Abstimmung mit den Beteiligten zu erfolgen. Der Auftrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Abnahme des Gesamtprojekts durch den Auftraggeber. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Unternehmens unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren bewahren wird.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Zu 1:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass er in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen (insbesondere Erstellung und Fortschreibung von Nahverkehrsplänen) erbracht hat.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, ob in den letzten 5 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden und benennt ggf. die betreffenden Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
Zu 2:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
1. der Bieter muss in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen erbracht haben.
2. eine Teilnahme darf nicht nach § 123 GWB ausgeschlossen sein.
1. Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2. die Bieter können Leistungen an Subunternehmer vergeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Ist die Vergabe von Leistungen an Subunternehmen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will.
3. die unter III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Erklärungen sind auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und -bei Einsatz von Subunternehmen- für das jeweilige Subunternehmen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VGV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).