Reinigungsdienst Unterkunfts- Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61, 89231 Neu-Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-11_Rein_NU_04/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienst Unterkunfts- Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61, 89231 Neu-Ulm
Reinigungsdienst (Unterhalts- und Glasreinigung) in der Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61, 89231 Neu-Ulm.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Es wird der Reinigungsdienst (Unterhalts- und Glasreinigung) für die Unterkunfts- Dependancen Neu- Ulm, Im Starkfeld 61, 89231 Neu-Ulm ausgeschrieben.
Der Dienstleistungsauftrag umfasst die verschiedenen Reinigungsdienstleistungen, die nach dem Reinigungsplan täglich (z. B. Flure, Fußboden, Speisesaal (mehrmals täglich) und Sanitäranlagen), wöchentlich (z. B. Verwaltungsräume), monatlich (z. B. Lagerräume) oder vierteljährlich (z. B. Glasreinigung) durchzuführen sind.
Die Bewohnerzimmer sind von den Bewohnern der Unterkunfts- Dependance während ihrer Aufenthaltsdauer selbst zu reinigen. Vom Auftraggeber ist nur nach Auszug eines Bewohners eine Grundreinigung des Zimmers und eines ggf. vorhandenen Kühlschranks im Zimmer zu reinigen (sog. Bedarfsposition).
Für die Reinigungsleistungen ist nach der Einschätzung des Auftraggebers in der Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm ein Personalschlüssel von 2,0 Vollzeitkräften (Hinweis: bei Vollbelegung ggf. 3,0 Vollzeitkräfte) erforderlich.
Die Reinigungszeiten sind täglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr vorbehaltlich einer abweichenden einvernehmlichen Regelung. Die erforderlichen Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie Reinigungsgeräte sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Dienstleistungsvertrag und aller weiteren Unterlagen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Vertragsbeginn: 1.7.2021, 0.00 Uhr
Vertragsende: 30.6.2022, 24.00 Uhr
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.6.2024, 24.00 Uhr.
Besichtigungstermine können telefonisch mit Frau Reinhardt (Tel.: 0821/ 327-2974 oder Mobil 01520 – 185048) vereinbart werden.
Bieterfragen können bis zum 8.5.2021 über das Vergabeportal (Bieternachricht) eingereicht werden. Bei Eingang einer Bieternachricht nach diesem Zeitpunkt kann eine fristgerechte Antwort vor Angebotsabgabefrist nicht mehr gewährleistet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebote werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien bewertet: (II.1 der Bewertungsmatrix)
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der Reinigungsdienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) erzielt worden ist. Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR (Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Kalenderjahr maßgebend.
Es werden folgende Mindestanforderungen an die Bewerber gestellt:
1) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, unbegrenzt maximiert p.a. (Mindestanforderung). Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unter-halten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zu Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssumme besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr unbegrenzt ist. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweis im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen bestehen.
2) Eigenerklärung Scientology,
3) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate),
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen),
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Krankenkassen – nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen).
Für die Einzelheiten wird auf Ziff. II.1 der Bewertungsmatrix verwiesen
Die Angebote werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien bewertet:
Der Auftraggeber wertet die Eignung der Bewerber anhand von vergleichbaren Referenzen (Ziffer II.2 der Bewertungsmatrix). Aufgrund der besonderen Anforderungen an Reinigungsdienstleistungen für Flüchtlingseinrichtungen stellt er zum einen auf den finanziellen Umfang der Referenzen und zum anderen auf ihre inhaltliche Vergleichbarkeit, d. h. auf Reinigungsdienstleistungen von vergleichbaren Objekten im vergleichbaren Leistungsumfang, ab. Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehen Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die Reinigungsdienstleistungen im Referenzzeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung).
Die Bewerber sollen mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zu 5 Referenzen sowie eine Referenzenliste, die auf die oben und in der Bewertungsmatrix dargestellten Inhalte (wesentliche Dienstleistung) einreichen (Hinweis: Liste hat keine bestimmten Formerfordernisse zu erfüllen; Liste der Referenzen muss nur auf alle oben dargestellten Punkte (wesentliche Dienstleistung) eingehen – vgl. Bewertungsmatrix Ziffer II.2).
Werden mehrere Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 5 Referenzen anhand der nachfolgende Kriterien gewertet. Bietergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzenliste vor.
Ziff. II.2.1.: Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Referenz. Mindestanforderung: Auftragswert netto [Betrag gelöscht] EUR (Ziffer II.2)
Ziffer II.2: Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung in inhaltlicher Hinsicht anhand der Kriterien – Referenz umfasst Reinigungsdienstleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber oder einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Kinder- und Jugendheim, Justizvollzugsanstalt, psychiatrische Unterbringung etc.) mit mind. 100 untergebrachten Personen), - Referenz umfasst Unterhalts- und Glasreinigung, einschließlich Sanitärbereiche mit Desinfektion
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung über das Vergabeportal unter Wahrung des 4-Augen-Prinzips
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungstermine können telefonisch mit Frau Reinhardt (Tel.: 0821/ 327-2974 oder Mobil 01520 - 185048) vereinbart werden.
Bieterfragen können bis zum 8.5.2021 über das Vergabeportal (Bieternachricht) eingereicht werden. Bei Eingang einer Bieternachricht nach diesem Zeitpunkt kann eine fristgerechte Antwort vor Angebotsabgabefrist nicht mehr gewährleistet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.