Verpflegung der Unterkunfts- Dependance Neu- Ulm, Im Starkfeld 61, 89231 Neu- Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-31_VP_NU_04/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung der Unterkunfts- Dependance Neu- Ulm, Im Starkfeld 61, 89231 Neu- Ulm
Die Regierung von Schwaben schreibt die Verpflegungsdienstleistungen für die Unterkunfts- Dependance Neu- Ulm, Im Starkfeld 61, 89231 Neu- Ulm aus.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es werden die Verpflegungsdienstleistungen für die Unterkunfts- Dependance Neu- Ulm, Im Starkfeld 61, 89231 Neu- Ulm ab dem 1.7.2021 ausgeschrieben.
Der Dienstleistungsauftrag umfasst die tägliche Vollverpflegung von ca. 250 Asylbewerbern an 365 Verpflegungstagen pro Kalenderjahr und 24h/ Tag in der Unterkunfts- Dependance Neu- Ulm.
Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne in einer zentralen Küche des Auftragnehmers produziert und im Rahmen der Essenausgabe in der Unterkunfts- Dependance verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Der Auftragsumfang erstreckt auf auf Frühstück, Mittagessen, Abendessen mit Abendsuppe, die Bereitstellung von Getränken sowie auf die Produktion und Lieferung von Verpflegungsbeuteln (Lunchpaketen), Babynahrung, Ramadanverpflegung sowie Quarantäne- Verpflegung (siehe Leistungsbeschreibung). Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Dienstleistungsvertrag sowie aller weiter beigefügten Unterlage, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
— Vertragsbeginn: 1.7.2021, 0.00 Uhr,
— Vertragsende: 30.6.2022, 24.00 Uhr.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.6.2024, 24.00 Uhr.
Besichtigungstermine können telefonisch mit Frau Reinhardt (Tel.: 0821/ 327-2974 oder Mobil 01520 – 185048) vereinbart werden.
Bieterfragen können bis zum 8.5.2021 über das Vergabeportal (Bieternachricht) eingereicht werden. Bei Eingang einer Bieternachricht nach diesem Zeitpunkt kann eine fristgerechte Antwort vor Angebotsabgabefrist nicht mehr gewährleistet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebote werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien bewertet: Ziff. II.1) der Bewertungsmatrix:
Spezifischer Jahresumsatz, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der Verpflegungsdienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) durchschnittlich erzielt worden ist. Soweit der Jahresabschluss noch nicht feststeht, genügt für das Jahr 2020 die Angabe des geschätzten Jahresumsatzes. Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR p.a.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Kalenderjahr maßgebend.
Es werden folgende Mindestanforderungen an die Bewerber gestellt:
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124 EU) oder EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung),
2. Eigenerklärung Scientology,
3. Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen (Mindestanforderung). Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der in der Leistungsbeschreibung genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
4. Nur soweit erforderlich: Nachweis einer Zulassung nach der VO (EG) Nr. 853/2004 als Verpflegungsbetrieb,
5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate),
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen),
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Sozialversicherungsträger – nicht älter als 6 Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen).
Für die Einzelheiten wird auf Ziffer I) der Bewertungsmatrix verwiesen.
Die Angebote werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien bewertet (Ziff. II.2 der Bewertungsmatrix):
Der Auftraggeber wertet die Eignung der Bewerber anhand von vergleichbaren Referenzen. Aufgrund der besonderen Anforderungen an Verpflegungsdienstleistungen für Flüchtlingseinrichtungen stellt er zum einen auf den finanziellen Umfang der Referenzen und zum anderen auf ihre inhaltliche Vergleichbarkeit, d. h. auf Verpflegungsdienstleistungen von vergleichbaren Objekten im vergleichbaren Leistungsumfang, ab. Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert. Es werden alle Referenzen gewertet, die Verpflegungsdienstleistungen im Referenzzeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung).
Die Bewerber sollen mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zu 5 Referenzen sowie eine Referenzenliste, die auf die oben und in der Bewertungsmatrix dargestellten Inhalte (wesentliche Dienstleistung) einreichen (Hinweis: Liste hat keine bestimmten Formerfordernisse zu er-füllen; Liste der Referenzen muss nur auf alle oben dargestellten Punkte (wesentliche Dienstleistung) eingehen – vgl. Bewertungsmatrix Ziffer II.2).
Werden mehrere Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 5 Referenzen anhand der nachfolgende Kriterien gewertet. Bietergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzenliste vor.
Ziff. II.2.1): Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Referenz. Mindestanforderung: Auftragswert netto [Betrag gelöscht] EUR p.a.
Ziff. II.2.2): Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung in inhaltlicher Hinsicht anhand der Kriterien
Referenz umfasst Verpflegungsdienstleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein Anker Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung (mind. 100 untergebrachte Personen).
— Referenz umfasst Verpflegungsdienstleistungen unter Beachtung religiöser Speisevorschriften (insb. Halal),
— Referenz umfasst Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Getränken) an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag,
— Referenz umfasst Sonderverpflegung für Neugeborene und Babys,
— Referenz umfasst Ramadanverpflegung für untergebrachte Personen.
S. o.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung über das Vergabeportal unter Wahrung des 4- Augen- Prinzips
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungstermine können telefonisch mit Frau Reinhardt (Tel.: 0821/327-2974 oder Mobil 01520 – 185048) vereinbart werden.
Bieterfragen können bis zum 8.5.2021 über das Vergabeportal (Bieternachricht) eingereicht werden. Bei Eingang einer Bieternachricht nach diesem Zeitpunkt kann eine fristgerechte Antwort vor Angebotsabgabefrist nicht mehr gewährleistet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.