Fremdversand Labor — RoMed Kliniken Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-002-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdversand Labor — RoMed Kliniken Rosenheim
Die RoMed Klinken suchen im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung potenzielle Kooperationspartner, die die RoMed Kliniken in ausgewählten Themenfeldern im Bereich des Fremdversands unterstützen sollen.
RoMed Kliniken — Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH Pettenkoferstraße 10
83022 Rosenheim
Die in der Anlage 1 aufgeführten Parameter stellen das initiale Leistungsspektrum im Rahmen des Fremdversands dar, das durch einen Kooperationspartner erbracht werden soll.
Für eine zukünftige Anbindung an ein externes Fachlabor sollen dabei im Rahmen der Angebotserstellung folgende Kriterien berücksichtigt werden:
— Analytik,
— EDV-technische Anforderungen an die Fachlaboranbindung,
— Logistik von den Standorten zum Fachlabor,
— Management- und Beratungsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe amedes Medizinische Dienstleistungen GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYEM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.