Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, zum Teilneubau der Viktor-von-Scheffel-Realschule in Bad Staffelstein Referenznummer der Bekanntmachung: 80992-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenfels
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lkr-lif.de/landratsamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, zum Teilneubau der Viktor-von-Scheffel-Realschule in Bad Staffelstein
Der Landkreis Lichtenfels als Auftraggeber ist Schulträger bzw. Dienstanbieter im Sinne des TDG / MDStV der Viktor-von-Scheffel-Schule, Staatliche Realschule, St.-Veit-Straße 10, 96231 Bad Staffelstein. Der Landkreis Lichtenfels beabsichtigt, für einen Teil der Viktor-von-Scheffel-Realschule (Nord-, Ost- und Südtraktes) in Bad Staffelstein einen Teilneubau mit Anbindung an den Bestand zu errichten.
96231 Bad Staffelstein
Für den Teilneubau der Realschule werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI vergeben. Für die Berechnung des Architektenhonorars wird von der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI ausgegangen. Die Fachplanungsleistungen für Tragwerk und technische Gebäudeausrüstung werden in getrennten Verfahren ausgeschrieben und vergeben.
Im Jahr 2018 hat der Landkreis die Generalsanierung des Nord-, Ost- und Südtraktes der Viktor- von-Scheffel-Realschule in Bad Staffelstein beschlossen und daraufhin Planungsleistungen vergeben. Die Kosten für die Generalsanierung wurden auf ca. 5 Mio. EUR brutto geschätzt.
Im Zuge der Bestandsuntersuchung wurde auch eine Schadstoffuntersuchung des Gebäudes durchgeführt. Im Rahmen dieser Schadenstoffuntersuchung wurden leichtgebundene Asbestfasern in den Seitenteilen der Türelemente gefunden, aufgrund derer anschließend eine Asbestsanierung durchgeführt wurde. Diese Sanierung wurde Mitte November 2019 abgeschlossen. Die sonstigen, festgestellten Schadstoffe stellen keine akute Gefahr für den Schulbetrieb dar, vielmehr sind für Baumaßnahmen besondere Auswirkungen auf den Arbeitsschutz zu beachten. Vor diesem Hintergrund wurden für die zunächst beabsichtigte Generalsanierung Kosten in Höhe von ca. 20,0 Mio. EUR brutto ermittelt.
Aufgrund der hohen Diskrepanz zwischen den ursprünglich geschätzten (ca. 5 Mio. EUR brutto) und den nach der Schadstoffuntersuchung erwarteten Kosten (ca. 20 Mio. EUR brutto) hat der Landkreis eine Machbarkeitsstudie einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingeholt, die insbesondere auch Varianten eines Teilneubaus untersuchen sollte. Das Ergebnis dieser Studie war, dass die wirtschaftlichste Lösung ein Erweiterungsbau in Richtung Nordwesten (Allwetterplatz) des Bestandsgebäudes ist. In dem Erweiterungsbau können sämtliche Räumlichkeiten des Nord-, Ost- und Südtraktes in 3-geschossiger Bauweise mit Kellergeschoss untergebracht werden. Trotz der Asbestsanierung ist es erforderlich, dass Kontrollmessungen in den asbestsanierten Räumen in regelmäßigem Abstand (ca. 6 Monate) durchgeführt werden.
Die Baumaßnahme für den Teilneubau soll während des laufenden Schulbetriebes erfolgen. Die hierfür erforderliche Planung muss dabei berücksichtigen, dass der Schulbetrieb nicht in Containern durchgeführt werden soll. Die vorhandenen, asbestsanierten Räume sollen während der Baumaßnahme weiterhin genutzt werden. Erst nach Fertigstellung des Teilneubaus sollen die belasteten Gebäudeteile des Nord- und Osttraktes abgebrochen und der Erweiterungsbau an den Nordtrakt des Schulgebäudes angebunden werden.
Nach einer vorläufigen Kostenschätzung gemäß Machbarkeitsstudie belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten für das Projekt auf ca. 18,7 Mio. EUR. Die für die verfahrensgegenständliche Objektplanung anrechenbaren und förderfähigen Kosten liegen bei ca. 12,0 Mio. EUR. Der Förderantrag soll im Oktober 2021 gestellt werden.
Nicht verfahrensgegenständlich sind die Planungsleistungen für die o. g. Abbruch- sowie Anschlussarbeiten.
Der Baubeginn soll im Frühjahr 2023 liegen. Die Bauzeit für den Teilneubau soll ca. 2,5 Jahre betragen. Weitergehende Vorgaben hinsichtlich der zeitlichen Rahmenbedingungen seitens des Landkreises Lichtenfels gibt es zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht.
Es ist geplant, keine Bauabschnitte zu bilden, sondern das Bauvorhaben in einem Zug durchzuführen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber zunächst die Stufe 1, d. h. die Grundlagenermittlung und die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 Abs. 3 HOAI).
Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, folgende weiteren Stufen jeweils nach Maßgabe der bereitgestellten Vertragsbedingungen abzurufen:
— Stufe 2: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 34 Abs. 3 HOAI),
— Stufe 3: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 5, 6 und 7 gem. § 34 Abs. 3 HOAI),
— Stufe 4: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI).
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, zum Teilneubau der Viktor-von-Scheffel-Realschule in Bad Staffelstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]