Los Verkehrsanlagen — Zweckverband Industrie- / Gewerbepark InterFranken — Autobahnanschlussstelle an die BAB 7 — VA/ IBW/ TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 231/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörnitz
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91637
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.interfranken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Los Verkehrsanlagen — Zweckverband Industrie- / Gewerbepark InterFranken — Autobahnanschlussstelle an die BAB 7 — VA/ IBW/ TWP
Der Gewerbepark Interfranken plant die Anbindung des Gewerbegebietes Interfranken an die BAB A 7. Das südlich von Bottenweiler geplante Gewerbegebiet soll über den Kreisverkehr der AN 4 NEU an die BAB A 7 angeschlossen werden. Von der BAB A 7 kommend soll aus beiden Fahrtrichtungen eine Ausfahrmöglichkeit an das Gewerbegebiet geschaffen werden.
Beauftragt wird mit dem Los Verkehrsanlagen stufenweise die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI, sowie die hinsichtlich der Durchlässe und Erdbecken anfallende Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI mit Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI für die Durchlässe.
Gewerbepark Interfranken
91637 Wörnitz
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Gewerbepark Interfranken plant die Anbindung des Gewerbegebietes Interfranken an die BAB A 7. Das südlich von Bottenweiler geplante Gewerbegebiet soll über den Kreisverkehr der AN 4 NEU an die BAB A 7 angeschlossen werden. Von der BAB A 7 kommend soll aus beiden Fahrtrichtungen eine Ausfahrmöglichkeit an das Gewerbegebiet geschaffen werden.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurde vom Gewerbepark Interfranken bereits eine mögliche Knotenpunktform untersucht. Die Untersuchung soll als grober Anhaltspunkt für den zu erbringenden Planungsaufwand dienen.
Die Objektplanung der Autobahnanschlussstelle an die BAB 7 nach HOAI erfolgt getrennt in zwei Planungsaufträgen, wie folgt:
— Planung Verkehrsanlagen inkl. Durchlässe mit Tragwerksplanung,
— Planung des Brückenbauwerks mit Tragwerksplanung.
Beauftragt wird mit dem Los Verkehrsanlagen stufenweise die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI, sowie die hinsichtlich der Durchlässe und Erdbecken anfallende Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI mit Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI für die Durchlässe.
Die Planung der Verkehrsanlagen ist ab der Leistungsphase 1 eng mit der Planung des Brückenbauwerks, sowie sonstigen fachlich Beteiligten abzustimmen.
Die konkreten Schnittstellen der beiden Planungsaufträge, sowie sonstige Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken sind im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung zu definieren.
Weitere Angaben siehe beigefügtes Dokument „Aufgabenbeschreibung_VA".
Stufenweise Beauftragung gemäß Vertrag VHF VII.15.StB:
— Leistungsstufe 1: Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Leistungsphase 1,
— Leistungsstufe 2: Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Leistungsphase 2,
— Leistungsstufe 3: Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Leistungsphase 3,
— Leistungsstufe 4: Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Leistungsphase 4,
— Leistungsstufe 5: Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Leistungsphase 5,
— Leistungsstufe 6: Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Leistungsphase 6,
— Leistungsstufe 7: Objektplanung Verkehrsanlagen, sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke in der Leistungsphase 7,
— Leistungsstufe 8: Objektplanung Verkehrsanlagen, sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke in der Leistungsphase 8,
— Leistungsstufe 9: Objektplanung Verkehrsanlagen, sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke in der Leistungsphase 9.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 2026.
Die Planungs- und Vertragslaufzeit ist u.a. abhängig von der Dauer des Planfeststellungsverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDT9D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.