Gemeinde Vaterstetten: Beschaffung eines HLF 20 für die FF Parsdorf-Hergolding (2.0) Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2021-0009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vaterstetten
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85591
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vaterstetten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Vaterstetten: Beschaffung eines HLF 20 für die FF Parsdorf-Hergolding (2.0)
Die Gemeinde Vaterstetten beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 nach DIN für ihre Freiwillige Feuerwehr Parsdorf-Hergolding.
Das HLF 20 wird in einem (1) Fachlos beschafft:
HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
HINWEIS: Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung sowie die hydraulischen Rettungsgeräte wurden bereits im Rahmen eines vorangegangenen Vergabeverfahrens ausgeschrieben. Das damalige Los 1 (HLF 20) musste mangels wertbarer Angebote aufgehoben werden.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument „AELP_Vaterstetten_HLF-20“.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Gemeinde Vaterstetten beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 nach DIN für ihre Freiwillige Feuerwehr Parsdorf-Hergolding.
Das HLF 20 wird in einem (1) Fachlos beschafft:
HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
HINWEIS: Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung sowie die hydraulischen Rettungsgeräte wurden bereits im Rahmen eines vorangegangenen Vergabeverfahrens ausge-schrieben. Das damalige Los 1 (HLF 20) musste mangels wertbarer Angebote aufgehoben werden.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument „AELP_Vaterstetten_HLF-20“.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte reichen Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein, sofern für Ihre Rechtsform einschlägig.
Zudem bedarf es der Erklärung, dass seit dem Ausstellungsdatum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
(Ausschlusskriterium)
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Jahresumsatz des Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Jahresumsatz 2018, 2019, 2020 bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
Referenzprojekte;
Benennen Sie 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen,
— Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Mind. 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzte Angebotsfrist wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV i. V. m. Ziff. 1 des Schreibens des BayStMI vom 24.11.2020 (Az.: B3-1512-30-106). Dringlichkeit entstanden durch Aufhebung ehemaliges Los 1 sowie Förderung der Wirtschaft und Bedarf des Fahrzeugs als Ersatzbeschaffung.
Diese Frist ist zudem auch angemessen/auskömmlich da die Vergabeunterlagen inhaltlich nahezu identisch sind zu der vorangegangenen Ausschreibung. Änderungen in dem Dokument „AELP_Vaterstetten_HLF-20“ sind zudem farblich markiert (s. o.).
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene „Alternativen“ anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.