Abriss und Neubau eines Lehrschwimmbeckens Am Nörreut Referenznummer der Bekanntmachung: 0469
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Neubau eines Lehrschwimmbeckens Am Nörreut
Zu vergeben sind die Leistungen der Objektplanung für Gebäude, §§ 33 ff HOAI: Neubau eines Lehrschwimmbeckens mit 5 Bahnen á 25 m und dazugehörigen Nebenräumen wie z. B. Umkleiden, Technikräume, Aufzug, etc. nach Vorgabe des AG. Die komplette barrierefreie Erschließung des Gebäudes samt Becken ist eine zwingende Vorgabe. Das Gebäude ist in einer dem Nutzungszweck entsprechenden Qualität und dem Stand der Technik entsprechend zu planen und realisieren. Die Gestaltung der Dachform und der Fassade richtet sich nach dem Nutzungszweck, den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Festlegungen im weiteren Planungsfortschritt. Die Gestaltung des Gebäudes sollte sich an den benachbarten Bestandsgebäuden, speziell der Turnhalle orientieren.
Das bestehende alte Lehrschwimmbeckens ist abzureißen. Dabei ist die angrenzende Turnhalle zu sichern. Alle Technischen Anlagen (Heizung, Elektro, auch für das neue Lehrschwimmbecken) sollen in die bestehende Turnhalle integriert werden.
83022 Rosenheim
Abriss und Neubau eines Lehrschwimmbeckens.
Ja, bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach folgenden Kriterien:
A) Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Vergleichbare Aufgabenstellung wie Projekt:
— Neubau Schwimmbad: 5 Punkte,
— Umbau/Sanierung Schwimmbad: 3 Punkte,
— Neubau sonstiges Gebäude: 2 Punkte,
— Anbau an bestehendes Gebäude mit gemeinsamer TGA: 1 Punkt,
— Barrierefreies Gebäude mit Aufzug: 2 Punkte,
— Honorarzone III: 2 Punkte,
— Honorarzone IV: 4 Punkte,
— Brandschutznachweis: 1 Punkt,
— Beengtes Baufeld: 4 Punkte.
Leistungsumfang:
— Leistungsphase 1: 1 Punkt,
— Leistungsphase 2: 2 Punkte,
— Leistungsphase 3: 2 Punkte,
— Leistungsphase 4: 1 Punkt,
— Leistungsphase 5: 2 Punkte,
— Leistungsphase 6 für Öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt,
— Leistungsphase 7 für Öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt,
— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
Baukosten:
— Baukosten (KG 300 und 400 brutto) 1 bis 2 Mio. EUR: 1 Punkt,
— Baukosten (KG 300 und 400 brutto) 2 bis 4 Mio. EUR: 2 Punkte,
— Baukosten (KG 300 und 400 brutto) über 4 Mio. EUR: 3 Punkte.
B) Anzahl der angestellten Architekten und Bauingenieure, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
— 2: 1 Punkt,
— 3 bis 4: 2 Punkte,
— 5 oder mehr: 3 Punkte.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder bei auswahlrelevanter Punktegleichheit, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.Mit Vertragsschluss wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 1-2 inklusive Kostenschätzung) beauftragt.Alle weiteren Stufen werden stufenweise beauftragt.
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 HOAI 2013;
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 34 HOAI 2013;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gem. § 34 HOAI 2013;
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 34 HOAI 2013.
Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Stufen gleichzeitig abzurufen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht. Zusätzlich können besondere Leistungen nach HOAI beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Leistungserbringung verantwortlichen Person (z. B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren.
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren.
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): [Betrag gelöscht] EUR Umsatz/a im Schnitt der letzten 3 Jahre.
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2001 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude), die nach 2001 baufertiggestellt wurden. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Art und Nutzung des Gebäudes,
b) Art der Maßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung etc.),
c) Besondere Aufgabenstellung (Schwimmbad, sonstiges Gebäude, Anbau mit gemeinsamer TGA; besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit, beengtes Baufeld, Brandschutznachweis),
d) Honorarzone,
e) Leistungsumfang,
f) Leistungszeit/Baufertigstellung,
g) Baukosten brutto (Kostengruppen 300 und 400).
B) Anzahl der Architekten und Bauingenieure, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphase 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen. Das gilt nicht für den Einsatz freier Mitarbeiter.
Mindestanforderungen zu A): Es muss ein Referenzprojekt der Honorarzone IV und ein Referenzprojekt mit einem beengten Baufeld benannt werden. Es muss außerdem ein Referenzprojekt über die Leistungsphasen 2 – 8 und ein Referenzprojekt mit Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) von mindestens EUR 4 Mio. brutto benannt werden. Es können innerhalb einer Referenz mehrere oder alle genannten Anforderungen erfüllt werden. Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Architekten / Bauingenieure angegeben werden können.
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung zu Bauvorlage nach Art. 61 BayBO verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das vollständig ausgefüllte Formblatt „Bewerbungsbogen“ mit Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Eignungskriterien nach Ziffer III.1) nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen (u. a. die Formblätter zu den Referenzen) einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Soweit die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet werden, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag auch das Formblatt Bewerbergemeinschaft einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird. Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Unterauftragnehmer ein ausgefüllter „Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Unterauftragnehmer zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis (z. B. eine Verpflichtungserklärung) anzufordern. Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
*Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen.Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfunginformiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]10