Durchführung von Futtermitteluntersuchungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021SAR000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Futtermitteluntersuchungen
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung werden in Bayern jährlich ca. 70 Proben auf Verschleppungen von Kokzidiostatika, 20 Proben auf den Gehalt an deklarierten Kokzidiostatika und 250 Proben auf verbotene bzw. verschleppte pharmakologisch wirksame Substanzen analysiert.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit beabsichtigt die Analyse der amtlichen Futtermittelproben auf Kokzidiostatika und pharmakologisch wirksame Substanzen zu vergeben.
Kokzidiostatika – Verschleppung
Probenvorbereitung und Feuchtigkeitsbestimmung sowie Untersuchung von ca.100 Proben pro Jahr auf Kokzidiostatika als unerwünschter Stoff (Verschleppung) und Gehaltsbestimmung bei Positivbefund bei ca. 10 Proben pro Jahr:
Bestimmung folgender Parameter: Decoquinat, Diclazuril, Lasalocid, Maduramicin, Monensin, Narasin, Nicarbazin, Robenidin, Salinomycin, Semduramicin, Halofuginon.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr sofern der Auftraggeber nicht bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem Auftragnehmer mitteilt, dass das Vertragsverhältnis zum 30. Juni des Folgejahres enden soll. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2024.
Eine Verlängerung über den 30.6.2024 ist nicht möglich.
Kokzidiostatika – Deklarationsprüfung
Probenvorbereitung und Feuchtigkeitsbestimmung sowie Untersuchung von ca. 20 Proben pro Jahr auf Kokzidiostatika als Futtermittelzusatzstoff (Deklarationsprüfung):
Bestimmung folgender Parameter: Decoquinat, Diclazuril, Lasalocid, Maduramicin, Monensin, Narasin, Nicarbazin, Robenidin, Salinomycin, Semduramicin, Halofuginon.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr sofern der Auftraggeber nicht bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem Auftragnehmer mitteilt, dass das Vertragsverhältnis zum 30. Juni des Folgejahres enden soll. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2024.
Eine Verlängerung über den 30.6.2024 ist nicht möglich.
Untersuchung auf pharmakologisch wirksame Substanzen
Probenvorbereitung und Feuchtigkeitsbestimmung sowie Untersuchung von ca. 250 Proben pro Jahr auf pharmakologisch wirksame Substanzen mittels geeigneter Screening-Methoden und Gehaltsbestimmung bei Positivbefund bei ca. 25 Proben pro Jahr
Die angewendeten Methoden sind in einer separaten Anlage zum abgegebenen Angebot, insbesondere bezüglich der erfassbaren Substanzen und den jeweiligen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen näher zu beschreiben.
Die zu vorrangig zu erfassenden Substanzen können der Anlage „Parameter“ zu Los 3 entnommen werden.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr sofern der Auftraggeber nicht bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem Auftragnehmer mitteilt, dass das Vertragsverhältnis zum 30. Juni des Folgejahres enden soll. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2024.
Eine Verlängerung über den 30.6.2024 ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültige Akkreditierung und Arbeitsweise gem. DIN EN ISO/IEC 17025 für die Untersuchung von Futtermitteln; Ergebnisse der durchgeführten Ringversuche oder Proficiency-Tests; Erfahrung im Bereich der Futtermitteluntersuchung; Erfahrung in der Analyse der vorliegend zu analysierenden Parameter; Erfahrung und Qualifikation des mit der Leistungserbringung befassten Personals
— Los 1 und 2: es sind mindestens 6 der folgenden Parameter: Decoquinat, Diclazuril, Lasalocid, Maduramicin, Monensin, Narasin, Nicarbazin, Robenidin, Salinomycin, Semduramicin, Halofuginon anzubieten,
— Los 3: es ist zwingend die Analyse folgender Substanzen anzubieten: Chloramphenicol, Lincomycin, Tylosin, Amoxicillin, Ampicillin, Tiamulin, Colistin, Sulfachlorpyridazin, Sulfadiazin, Sulfadimidin, Sulfadimethoxin, Sulfamerazin, Sulfamethoxazol, Sulfaquinoxalin, Chlortetracyclin, Doxycyclin, Oxytetracyclin, Tetracyclin, Fenbendazol; Flubendazol, Medroxyprogesteronacetat, Furazolidon.
Die Methodenkaskade in der jeweils gültigen Fassung, z. Zt. Kap. IV Artikel 34 der VO(EG) 625/2017 ist zu beachten. Das bedeutet: Sofern vorhanden, ist die jeweilige Analysenmethode nach EU-Verordnung/EU-Richtlinie vorzuziehen (z. B. VO (EU) 152/2009). Bei fehlender Rechtsnorm sind EN-Normen vor anderen internationalen, nationalen (z. B. „F-Methoden“ § 64 LFGB, VLDUFA) oder laboreigenen Methoden (Letztere auf dem aktuellen Stand der Technik, z. B. LC-MS/MS) anzubieten;
Soweit der Auftragnehmer Methoden anbieten kann, welche mindestens die Leistungskriterien der vorgegebenen Methode erreichen, können Methoden alternativ angeboten werden. Die Methoden und deren Leistungskriterien sind zu benennen und die Belege für die Vergleichbarkeit vorzulegen. Für Hausmethoden sind generell Leistungskriterien anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]