Objektplanungsleistungen für den geförderten Wohnungsbau Siegsdorf – Augraben
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 053-133668)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegsdorf
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83313
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.siegsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für den geförderten Wohnungsbau Siegsdorf – Augraben
Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88 / Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgrösse von 2 558 ² im Bebauungsplangebiet „Augraben“ in 83313 Hörgering / Gemeinde Siegsdorf. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und liegt diesen Vergabeunterlagen bei. Das gesamte Areal und auch das vorstehende Grundstück ist bereits vollständig erschlossen.
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m² Geschossfläche und entsprechender Kellergeschossfläche möglich. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss realisierbar, welches nicht als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan gibt es zum Teil gesonderte Regelungen für diese Parzelle. Die Gemeinde favorisiert eine Lösung mit 2 Gebäudekörpern und einer maximalen Ausnutzung des Baurechts auf der Parzelle – d. h. inklusive eines voll ausgebauten Dachgeschosses. Ca. 50 % der Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, die beide Häuser miteinander verbindet. Die Gebäude und die Tiefgarage sollen als herkömmlicher Massivbau geplant werden. Angestrebt wird eine maximale Energieeffizienz – KFW Energieeffizienzhaus 40+.
Die Finanzierung des Projektes soll unter anderem durch Zuwendungen aus dem Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm (KommWFP) im Rahmen des „Wohnungspakt Bayern“, aber auch über die Förderprogramme der KFW erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 8 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2013) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 50 Punkte):
a) zwei Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
(1) Einmal 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benannten Projekte den Bau eines durch das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) gefördertes Gebäude betraf.
(2) Weitere Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benanntes Projekt besonderes energieeffizient gebaut worden ist. Die Zusatzpunkte werden für ein als Referenz angegebenes Projekt vergeben. Sie werden nicht mehrfach vergeben. Es findet folgende Abstufung im Rahmen der Vergabe der Zusatzpunkte statt:
— 5 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 40+ oder mehr darstellt,
— 3 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 40 darstellt,
— 2 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 55 darstellt.
Liegt die Energieeffizienz unter KFW 55, werden keine Zusatzpunkte vergeben.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 8 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2013) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 50 Punkte):
a) zwei Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
(1) Einmal 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der als Referenz benannten Projekte den Bau eines durch das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) oder den Bau eines mit dem Komm WFP vergleichbaren Wohnbauförderungsprogramm gefördertes Gebäude betraf.
(2) Weitere Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benanntes Projekt besonderes energieeffizient gebaut worden ist. Die Zusatzpunkte werden für ein als Referenz angegebenes Projekt vergeben. Sie werden nicht mehrfach vergeben. Es findet folgende Abstufung im Rahmen der Vergabe der Zusatzpunkte statt:
— 5 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 40+ oder mehr darstellt,
— 3 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 40 darstellt,
— 2 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 55 darstellt.
Liegt die Energieeffizienz unter KFW 55, werden keine Zusatzpunkte vergeben.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung