EC12 - Gymnastics Referenznummer der Bekanntmachung: EC 12
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC12 - Gymnastics
Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister, der die Turngeräte für die European Championships Munich 2022 stellt.
Während der EC22 wird über den Zeitraum vom 11. - 21. August 2022 die Gerätturn Europameisterschaft stattfinden. Es werden die European Artistic Gymnastics Team Championships der Männer (Men´s Artistic Gymnastics) und Frauen (Women´s Artistic Gymnastics) umgesetzt. Ebenfalls werden neben den Senioren auch die Junioren Wettkämpfe zum gleichen Zeitpunkt, in den gleichen Sportstätten, stattfinden.
Neben den Wettkämpfen in der Wettkampfhalle gibt es ebenfalls das Aufwärmen in der Aufwärmhalle sowie Trainingseinheiten in der Trainingshalle.
Alle 3 Hallen müssen mit dem gleichen Sport Equipment vollausgestattet sein.
Der Leistungsgegenstand für den Auftragnehmer setzt sich aus den folgenden Leistungsbereichen zusammen:
— Bereitstellung der notwendigen Geräte und zugehörigen Bodenverankerungen,
— Bereitstellung des Wettkampfpodiums,
— Service,
— Transport / Nachhaltigkeit.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen, dort Anlage 9).
Gehen aus den ersten zwei Prüfungsstufen mehr als 3 vollständige, formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge von materiell geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Auftraggeber auf der dritten Prüfungsstufe unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt der Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge allein nach Maßgabe der vorgelegten Referenzen durch.
Die vergleichende Wertung erfolgt mittels einer Punktbewertung. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
1. Kriterium: Wie viele vergleichbare* Referenzen wurden benannt? (10 oder mehr Referenzen = 3 Punkte, 7 bis 9 Referenzen = 2 Punkte, 4 bis 6 Referenzen = 1 Punkt, 3 Referenzen = 0 Punkte).
2. Kriterium: Wie viele der benannten, vergleichbaren* Referenzen wurden bei folgenden Sportveranstaltungen erbracht: European Artistic Gymnastics Championships, World Artistic Gymnastics Championships, Olympic Games, European Games, Asian Games sowie andere Kontinentalmeisterschaften? (3 oder mehr Referenzen = 3 Punkte, 2 Referenzen = 2 Punkte, eine Referenz = 1 Punkt, Keine Referenz = 0 Punkte).
Die jeweils erreichten Punkte werden aufsummiert. Die 3 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einem Punktgleichstand werden die 3 Bewerber ausgewählt, die die meisten vergleichbaren* Referenzen benannt haben.
*Zum Maßstab der Vergleichbarkeit siehe unten Ziffer III.1.3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister einzureichen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein aktueller Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je ein Auszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit:
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Teilnahmeantrag in Kopie einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; die Deckungssumme muss mindestens 2-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung stehen;
— [Betrag gelöscht] EUR für Umwelthaftpflichtschäden; einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres;
— Deckungserweiterungen mit folgenden Mindestdeckungssummen:
—— EUR 1 000 000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen,
— EUR 1 000 000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken,
—— EUR 1 000 000,00 für Schlüsselverlust.
Jeweils zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres;
— Vermögensschadenhaftpflicht (separater Vertrag) mit einer Deckungssumme (mindestens) von EUR 1 000 000,00 für echte Vermögensschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Der Nachweis hat durch Vorlage einer Eigenerklärung gemäß Anlage 5 der Vergabeunterlagen zu erfolgen.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage 5 der Vergabeunterlagen, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bewerbergemeinschaft auch nur für das vertretungsberechtigte Mitglied oder die Bewerbergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.
Vor Zuschlagserteilung hat der ausgewählte Bieter dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)/des Versicherungsnachweises) vorzulegen, aus der sich der geforderte Versicherungsschutz ergibt.
Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen mit entsprechender Maximierung pro Versicherungsjahr stellt eine Mindestanforderung dar.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber aussagekräftige Eigenerklärungen mit Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen im Bereich Bereitstellung von Turngeräten für internationale Sport-Veranstaltungen in den letzten 6 Jahren zu machen (Wertungskriterium, siehe oben II.2.9)). Die Referenzen sind anhand des Formblatts in Anlage 6 der Vergabeunterlagen zu benennen. Die Bewerber können eine unbeschränkte Anzahl an Referenzen benennen.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
Referenzen werden als vergleichbar angesehen, wenn deren Leistungen im Rahmen einer internationalen Sport-Veranstaltung erbracht worden sind. Als internationale Sport-Veranstaltungen gelten insbesondere die folgenden Veranstaltungen:
— European Artistic Gymnastics Championships,
— World Artistic Gymnastics Championships,
— Olympic Games,
— European Games, Asian Games oder andere Kontinentalmeisterschaften
— Artistic Gymnastics Junior World Championships,
— Universiade.
Die Referenz muss zudem, um als vergleichbar zu gelten, mindestens folgende Leistungsbereiche umfassen:
— Bereitstellung sämtlicher Turn-Geräte,
— Bereitstellung des Wettkampfpodiums,
— Transport der Geräte,
— Auf-, Um- & Abbau der Geräte,
— Technischer Service.
Folgende Mindestanforderungen gelten:
— Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzen nicht älter als sechs Jahre,
— die im Rahmen einer internationalen Sportveranstaltungen (European Artistic Gymnastics Championships, World Artistic Gymnastics Championships, Olympic Games, European Games, Asian Games sowie andere Kontinentalmeisterschaften, Artistic Gymnastics Junior World Championships, Universiade oder vergleichbar) erbracht wurden;
— und die die Leistungsbereiche Bereitstellung sämtlicher Turn-Geräte, Bereitstellung des Wettkampfpodiums, Transport der Geräte, Auf-, Um- & Abbau der Geräte und technischer Service umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung nach Maßgabe der Anlage 4 der Vergabeunterlagen abzugeben. Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben.
2. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die eVergabeplattform https://www.aumass.de (nachfolgend auch als „Vergabeplattform“ bezeichnet) abgewickelt.
Die Vergabeunterlagen werden – soweit für den Teilnahmewettbewerb erforderlich und keine Gründe des Geheimnisschutzes entgegenstehen – im pdf-Format sowie zusätzlich – soweit erforderlich – als ausfüllbare und geschützte Word- bzw. Excel-Dokumente über die Vergabeplattform in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar zum Download zur Verfügung gestellt. Über folgenden Direktlink besteht ein direkter Zugang zu den Unterlagen:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1405e6-eu
Die Vergabeunterlagen erhalten Sie alternativ auch unter der Internet-Adresse: https://www.aumass.de. Geben Sie dort im Suchfeld „Jetzt passende Ausschreibung finden“ die ID „AV1405E6-EU“ ein und klicken auf das Feld „Zur Ausschreibung“. Sie kommen dann direkt zu den Vergabeunterlagen.
Eine (kostenfreie) Registrierung wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Bewerber-/Bieterkommunikation während des Vergabeverfahrens dringend empfohlen. Ergänzende Unterlagen, Antworten auf Bewerber- und Bieterfragen oder sonstige zusätzliche Informationen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber/Bieter sind selbst dafür verantwortlich, sich diese zusätzlichen Informationen über die Vergabeplattform zu beschaffen.
Die Registrierung erfolgt über das Feld „Registrierung Plattform“ auf der Startseite https://www.aumass.de und dann „Registrierung für Bieter“. Dadurch erhalten sie alle notwendigen weiteren Informationen zum Vergabeverfahren mitgeteilt. Eine Registrierung ist in jedem Fall für die elektronische Abgabe der Teilnahmeantrags zwingend erforderlich. Informationen zur (kostenfreien) Registrierung finden Sie unter https://www.aumass.de/ausschreibung/tarife-gebuehrenfrei.
Fragen zur Nutzung der elektronischen Vergabeplattform können über die Telefon-Hotline für Bieter unter der Nummer +49 / (0)941 – 280 923 10 oder per E-Mail an [removed] während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 und Freitag von 8.00 h bis 16.00 h Uhr gestellt werden (siehe auch https://www.aumass.de/kontakt).
Eine Erläuterung zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge findet sich im Inter-net unter: https://www.aumass.de/Handbuch/Hinweise%20zur%20elektronischen%20Abgabe%20von%20Teilnahmenantr%C3%A4gen%20f%C3%BCr%20Bieter.pdf.
Informationen über die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren können unter https://www.aumass.de/ueber-aumass/evergabe-software-sicherheit eingesehen werden. Die gesicherte Übertragung erfolgt mit digitalem Zeitstempel „Ende zu Ende“ verschlüsselt. Es werden branchenübliche IT-BSGXC Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren verwendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.