Unterhaltsreinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.IPP.MPG.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP ist ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft in 80539 München.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP (AG) ist eine von derzeit 15 Großforschungseinrichtun-gen in Deutschland, die in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutsche Forschungseinrichtungen assoziiert sind. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik befasst sich mit der Erforschung der Fusion zum Zwe-cke der Energiegewinnung und betreibt in Garching ein Großexperiment. Auf dem Betriebsgelände sind in mehrere Gebäude Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten gegliedert.
Am Standort Garching stehen ca. 49 000 m2 Büros, Labore und Technikumräume zur Bearbeitung der Forschungsaufträge zur Verfügung. Die Wohnungen befinden sich außerhalb der Campusgeländes ca. 10 Autominuten entfernt.
Diese verteilen sich auf Bestandsgebäude.
85748 Garching: Boltzmannstr.2, Watzmannring 88 das LBH Ludwig-Boltzmann-Haus und im Riemerfeldring 7-9 das IBZ Werner-Heisenberg-Haus.
Unterhaltsreinigung von rund 50 000 m2 Gebäudeflächen auf dem IPP-Gelände und das LBH-Haus und das IBZ-Haus.
2x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. DieZulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).