Philipp Neri Schule Rosenheim: Reinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1347/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 8022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Philipp Neri Schule Rosenheim: Reinigungsleistungen
Gebäudereinigung der Philipp Neri Schule in 83022 Rosenheim.
Unterhaltsreinigung Philipp Neri Schule
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. — Philipp Neri Schule
Ebersbergerstr. 32 b
83022 Rosenheim
Unterhaltsreinigung des Schulgebäudes der Philipp Neri Schule in Rosenheim. Reinigungsfläche ca. 5 000 qm.
Der Vertrag je Los kann durch den Auftraggeber nach Erbringung der Reinigungsleistungen bis zum 31.8.2024 1-malig um 1 weiteres Jahr bis zum 31.8.2025 verlängert werden.
Bei Los 2 (Unterhaltsreinigung): Abruf der Ferienreinigung sowie Abruf von Regiestunden.
Glasreinigung Philipp Neri Schule
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. — Philipp Neri Schule
Ebersbergerstr. 32 b
83022 Rosenheim
Glasreinigung der Philipp Neri Schule in Rosenheim. Reinigungsfläche ca. 4 737 qm.
Der Vertrag je Los kann durch den Auftraggeber nach Erbringung der Reinigungsleistungen bis zum 31.8.2024 1-malig um 1 weiteres Jahr bis zum 31.8.2025 verlängert werden.
Bei Los 2 (Unterhaltsreinigung): Abruf der Ferienreinigung sowie Abruf von Regiestunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen:
— Formblatt B 4 Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) oder Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere:
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten
— z. B. §§ 129,
— 129 b, 89 c, 261, 263, 264, 299,
— 299 b, 108 e, 333,
— 335 a, 232,
— 233 a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG,
— oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden),
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist
— Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor,
— Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist,
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt,
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeits-bedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7 a oder 11 AEntG oder § 3 a des AentG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt,
— ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
— ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt,
— es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen, zuzurechnen ist,
— es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und / oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird / werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs- / Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt),
— eine Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers).
Weitere einzureichende Unterlagen, ggf. auf gesonderte Nachforderung:
Soweit das Unternehmen im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register bei Sitz des Unternehmens in einem anderen Staat eingetragen ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs bzw. gleichwertigen Nachweises bei Sitz im Ausland, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
Der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung einholen. Hierzu hat das Unternehmen eine Liste aller Geschäftsführer / Prokuristen unter Angabe des Vor- und Nachnamens, gegebenenfalls des Geburtsnamens, sowie Geburtsdatum und -ort bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Für eine positive Prognose, dass der Auftrag von dem Bieter ordnungsgemäß erbracht werden kann, müssen folgende Parameter erfüllt sein:
Je Los: der in den vergangenen 3 Jahren erzielte Gesamtumsatz sowie der mit der Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen erzielte Umsatz muss eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erwarten lassen. Einzureichende Unterlage: Formblatt B 8 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den mit der Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen erzielten Umsatz der vergangenen 3 Jahre
Je Los: Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden; Deckungssume Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR; Deckungssumme Obhut- und Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR; Deckungssumme Schlüsselrisiko: [Betrag gelöscht] EUR. Einzureichende Unterlage: Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
Je Los: Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden; Deckungssume Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR; Deckungssumme Obhut- und Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR; Deckungssumme Schlüsselrisiko: [Betrag gelöscht] EUR. Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
Für eine positive Prognose, dass der Auftrag von dem Bieter ordnungsgemäß erbracht werden kann, müssen folgende Parameter erfüllt sein:
— die Anzahl des festangestellten Personals des Bieters sowie des für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehenden Personals lässt eine ordnungsgemäße Durchführung erwarten; einzureichende Unterlage: Formblatt B 9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des festangestellten Personals sowie des Personals, welches für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird,
— der Auftragnehmer (Bieter / Bietergemeinschaft) hat in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen erbracht. Er muss, je nachdem, für welches Los er ein Angebot abgibt, bei mehreren Losen jeweils losspezifisch, über eine vergleichbare Referenz verfügen.
Die Referenz muss sich auf die losspezifische Leistung des Unternehmens beziehen, d. h. die Referenz muss vergleichbar sein mit der Leistung, für die das Unternehmen ein Angebot abgibt. Gibt ein Unternehmen ein Angebot für mehrere Lose ab, genügt die Angabe einer Referenz, soweit diese Referenzleistung geeignet ist, die jeweils losspezifischen Anforderungen für alle angebotenen Lose abzudecken.
Als vergleichbar gelten Leistungen, wenn sie nach Art der Leistung (Unterhaltsreinigung bzw. Glasreinigung), Umfang (Größe der Reinigungsfläche des Referenzobjekts) und Komplexität (Nutzungsart des Referenzobjekts, Art der Gebäudeausstattung bzw. - bei Glasreinigung - Glasqualität, Fassadengestaltung) mit den Anforderungen, die sich bei dem hier zu reinigenden Objekt stellen, vergleichbar sind.
Die Referenzleistung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen und die erbrachte Leistungsdauer muss einen Zeitraum von mindestens einem Jahr abdecken.
Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
Inhaltlich (s. o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
Soweit das angebotsabgebende Unternehmen Nachunternehmer einsetzen will, müssen auch diese über eine entsprechende Referenz verfügen. In diesem Fall kann das angebotsabgebende Unternehmen nicht Referenzgeber für das Nachunternehmen sein.
Einzureichende Unterlagen: Formblatt B 10 Referenzliste über die Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen.
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern oder im Fall der Eignungsleihe einzureichende Unterlage: Formblatt B 11 Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern / Eignungsleihe.
Für eine positive Prognose, dass der Auftrag von dem Bieter ordnungsgemäß erbracht werden kann, müssen folgende Parameter erfüllt sein:
— die Anzahl des festangestellten Personals des Bieters sowie des für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehenden Personals lässt eine ordnungsgemäße Durchführung erwarten; einzureichende Unterlage: Formblatt B 9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des festangestellten Personals sowie des Personals, welches für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird,
— der Auftragnehmer (Bieter / Bietergemeinschaft) hat in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen erbracht. Er muss, je nachdem, für welches Los er ein Angebot abgibt, bei mehreren Losen jeweils losspezifisch, über eine vergleichbare Referenz verfügen.
Die Referenz muss sich auf die losspezifische Leistung des Unternehmens beziehen, d. h. die Referenz muss vergleichbar sein mit der Leistung, für die das Unternehmen ein Angebot abgibt. Gibt ein Unternehmen ein Angebot für mehrere Lose ab, genügt die Angabe einer Referenz, soweit diese Referenzleistung geeignet ist, die jeweils losspezifischen Anforderungen für alle angebotenen Lose abzudecken.
Als vergleichbar gelten Leistungen, wenn sie nach Art der Leistung (Unterhaltsreinigung bzw. Glasreinigung), Umfang (Größe der Reinigungsfläche des Referenzobjekts) und Komplexität (Nutzungsart des Referenzobjekts, Art der Gebäudeausstattung bzw. - bei Glasreinigung - Glasqualität, Fassadengestaltung) mit den Anforderungen, die sich bei dem hier zu reinigenden Objekt stellen, vergleichbar sind.
Die Referenzleistung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen und die erbrachte Leistungsdauer muss einen Zeitraum von mindestens einem Jahr abdecken.
Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
Inhaltlich (s. o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
Soweit das angebotsabgebende Unternehmen Nachunternehmer einsetzen will, müssen auch diese über eine entsprechende Referenz verfügen. In diesem Fall kann das angebotsabgebende Unternehmen nicht Referenzgeber für das Nachunternehmen sein.
Einzureichende Unterlagen: Formblatt B 10 Referenzliste über die Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen. Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern oder im Fall der Eignungsleihe: Formblatt B 11 Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern / Eignungsleihe.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Anwesenheit von Dritten (d. h. von Personen außerhalb der Organistationseinheit der Kontaktstelle und des Auftraggebers) bei der Angebotsöffnung ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietern wird empfohlen, sich vor Ort über die für die Preiskalkulation relevanten Gegebenheiten der Gebäude durch Inaugenscheinnahme zu unterrichten. Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in den Kalenderwochen 16 und 17 statt. Die Organisation der individuellen Besichtigungstermine erfolgt über die genannte Kontaktstelle. Bieter, die eine Ortsbesichtigung wünschen, haben dies rechtzeitig über die Vergabeplattform anzumelden. Der Bieter kann Wünsche hinsichtlich Tag und Uhrzeit äußern, es besteht aber aus organisatorischen Gründen kein Anspruch auf einen selbst gewählten Termin. Eine Teilnahme am Termin ist mit maximal 2 Personen aus dem Betrieb des Bieters möglich.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als PDF-Datei unter dem in Ziffer I.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt allein auf elektronischem Weg und elektronisch in Textform gem. 126 b BGB über die für diese Vergabe eingesetzte Vergabeplattform, hier die Vergabeplattform DTVP (https://www.dtvp.de/).
Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z. B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten in Textform ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z. B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z. B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für die Angebotserstellung ist für die Abgabe das Bieterkonto des bestellten Vertreters der Bietergemeinschaft zu verwenden. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1 a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYYG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.