SaS — Sozialpädagogische Arbeit an den weiterführenden Schulen des Landkreises Ebersberg
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 8092 / 823-373
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lra-ebe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SaS — Sozialpädagogische Arbeit an den weiterführenden Schulen des Landkreises Ebersberg
Leistungsgegenstand ist die Sozialpädagogische Arbeit an den acht (8) weiterführenden Schulen des Landkreises Ebersberg. Bei den weiterführenden Schulen handelt es sich um die Realschule Ebersberg (Los 1), die Realschule Markt Schwaben (Los 2), die Realschule Poing (Los 3), die Realschule Vaterstetten (Los 4), das Gymnasium Grafing (Los 5), das Gymnasium Kirchseeon (Los 6), das Gymnasium Markt Schwaben (Los 7) und das Gymnasium Vaterstetten (Los 8).
SaS — Sozialpädagogische Arbeit an der Realschule Ebersberg
Ebersberg
SaS — Sozialpädagogische Arbeit an der Realschule Ebersberg.
Der Auftraggeber ist optional berechtigt, den Vertrag dreimal um ein (1) Jahr zu verlängern, d. h. maximal bis zum 31.8.2027.
SaS — Sozialpädagogische Arbeit an der Realschule Markt Schwaben.
Markt Schwaben
SaS — Sozialpädagogische Arbeit an der Realschule Markt Schwaben.
Der Auftraggeber ist optional berechtigt, den Vertrag dreimal um ein (1) Jahr zu verlängern, d. h. maximal bis zum 31.8.2027.
SaS — Sozialpädagogische Arbeit an der Realschule Poing
Poing
SaS — Sozialpädagogische Arbeit an der Realschule Poing.
Der Auftraggeber ist optional berechtigt, den Vertrag dreimal um ein (1) Jahr zu verlängern, d. h. maximal bis zum 31.8.2027.
SaS — Sozialpädagogische Arbeit an der Realschule Vaterstetten
Vaterstetten
SaS — Sozialpädagogische Arbeit an der Realschule Vaterstetten.
Der Auftraggeber ist optional berechtigt, den Vertrag dreimal um ein (1) Jahr zu verlängern, d. h. maximal bis zum 31.8.2027.
SaS — Sozialpädagogische Arbeit am Gymnasium Grafing
Grafing
SaS — Sozialpädagogische Arbeit am Gymnasium Grafing.
Der Auftraggeber ist optional berechtigt, den Vertrag dreimal um ein (1) Jahr zu verlängern, d. h. maximal bis zum 31.8.2027.
SaS — Sozialpädagogische Arbeit am Gymnasium Kirchseeon
Kirchseeon
SaS — Sozialpädagogische Arbeit am Gymnasium Kirchseeon.
Der Auftraggeber ist optional berechtigt, den Vertrag dreimal um ein (1) Jahr zu verlängern, d. h. maximal bis zum 31.8.2027.
SaS — Sozialpädagogische Arbeit am Gymnasium Markt Schwaben
Markt Schwaben
SaS — Sozialpädagogische Arbeit am Gymnasium Markt Schwaben.
Der Auftraggeber ist optional berechtigt, den Vertrag dreimal um ein (1) Jahr zu verlängern, d. h. maximal bis zum 31.8.2027.
SaS — Sozialpädagogische Arbeit am Gymnasium Vaterstetten
Vaterstetten
SaS — Sozialpädagogische Arbeit am Gymnasium Vaterstetten.
Der Auftraggeber ist optional berechtigt, den Vertrag dreimal um ein (1) Jahr zu verlängern, d. h. maximal bis zum 31.8.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB i. V. m. §42 Abs. 1 VgV und keine fakultative Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV vorliegen. Nachweis einer Beruf-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR). Abgabe von Scientology-Schutzerklärung. Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, 1 geeignete Referenz über Zeitraum von mindestens einem Jahr mit der Erbringung von Sozialpädagogischer Arbeit im Sinne der Leistungsbeschreibung. Sofern erforderlich: Angaben zu Beitergemeinschaft/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die eingesetzten Fachkräfte über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit und/oder einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Jugendhilfe oder Schule verfügen.
Die Eignung des eingesetzten Personals ist gemäß § 72a SGB VIII vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer lässt sich hierzu von allen hauptamtlich beschäftigten oder anderen beauftragten Kräften, zum Nachweis ihrer Eignung, alle 5 Jahre (bzw. unverzüglich bei einer neuen Fachkraft) auf seine Kosten ein amtliches Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (das sogenannte „erweiterte Führungszeugnis“) zur Einsichtnahme vorlegen.
Die zur Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft verfügt über eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Bieter/die Bietergemeinschaft legt eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) geeignete Referenz — über einen Zeitraum von mindestens einem (1) Jahr — mit der Erbringung von Sozialpädagogischer Arbeit im Sinne der Leistungsbeschreibung vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.