E_023_211618 SchMel-bla Fast-Gaschromatograph-Flugzeitmassenspektrometer inkl. Probenaufgabesystem Referenznummer der Bekanntmachung: E_023_211618
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
E_023_211618 SchMel-bla Fast-Gaschromatograph-Flugzeitmassenspektrometer inkl. Probenaufgabesystem
Fast-Gaschromatograph-Flugzeitmassenspektrometer inkl. Probenaufgabesystem.
Fraunhofer IVV
Giggenhauser Straße 35
85354 Freising
1 Stück
Im Rahmen der Analytikerweiterung des Fraunhofer-Instituts für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV, Freising, wird für die Messung von flüchtigen und semiflüchtigen Substanzen ein schnelles, effizientes und hochauflösendes Analysegerät benötigt. Besonderer Fokus liegt auf der Zeitersparnis bei gleichzeitig hoher Flexibilität und Daten- bzw. Messqualität. Hierfür soll ein Komplettsystem bestehend aus Probenvorbereitungs-/Probenaufgabesystem, schnellem Fast-GC und TOF-MS angeschafft werden. Zeitersparnis bzw. ein hoher Probendurchsatz sollen zum einen durch geringe Messzeiten durch Einsatz eines Fast-GC erreicht werden. Zum anderen sollen darüber hinaus Probenvorbereitung und -aufgabe umfassend automatisiert werden. Gleichzeitig sollen hohe Flexibilität durch die Anwendung verschiedener Probenahmetechniken sowie hohe Auflösung der massenspektrometrischen Detektion basierend auf der Flugzeit gewährleistet werden.
Optional: Wartungsvertrag mit 24-monatiger Laufzeit und Preisbindung, es soll eine einseitige zweifache Verlängerungsoption um 12 Monate angeboten werden
Wartungsvertrag mit 24-monatiger Laufzeit und Preisbindung, es soll eine einseitige zweifache Verlängerungsoption um 12 Monate angeboten werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178a6af4e4d-4f3e38fa2ecf8a3b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178a6af4e4d-4f3e38fa2ecf8a3b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178a6af4e4d-4f3e38fa2ecf8a3b
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de