Modellprojekt „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten – Aufbau eines Lastenradmietsystems in Kommunen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 008/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modellprojekt „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten – Aufbau eines Lastenradmietsystems in Kommunen“
Lieferung von Lastenrädern, Stationen, Ladeinfrastruktur inklusive Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fördert im Rahmen des bayernweiten Modellprojekts „Lastenrad mieten – Kommunen entlasten“ die Einführung von öffentlichen und vollautomatischen Lastenrad-Mietsystemen in acht Modellkommunen.
Auch die Stadt Passau hat sich im Rahmen des Modellprojekts das Ziel gesetzt, mehr Menschen in Passau zur Nutzung des Fahrrades sowohl im Alltag als auch in der Freizeit zu motivieren und damit einen Beitrag zur CO2-Minderung zu leisten.
Dieses Ziel soll unter anderem durch die Einrichtung und den Betrieb des öffentlichen Lastenrad-Mietsystems (LMS) erreicht werden.
24 elektrisch unterstützte Lastenräder an 12 öffentlichen Mietradstationen sollen rund um die Uhr und vollautomatisch gemietet werden können.
Die Standorte sind bereits festgelegt. Die Aufladung der Antriebs-Akkus muss automatisch an den Mietradstationen erfolgen.
Diese Ausschreibung beinhaltet daher die Lieferung von Lastenrädern, Stationen und Ladeinfrastruktur (Teil 1) inklusive den Betrieb und die Wartung des Lastenrad-Mietsystems (Teil 2).
Die Betriebslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre mit der Option auf eine zweijährige Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.